Podcast-Folge 281: Zukunft des Maklermarkts und Stornohaftung
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 281 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 11. September 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk widmen wir uns einer aufgeflammten Diskussion zum Thema 5-Jahre-Stornohaftung. Reicht das, oder nicht? • Mit Knut Besold von KPMG sprechen wir über den Versicherungsmaklermarkt. • Und in den News der Woche dreht sich ein BGH-Urteil um das Werkstattrisiko in der KFZ-Versicherung. Der Pflegeversicherung geht im Oktober wohl das Geld aus. Junge Menschen kaufen Immobilien günstig und modernisieren dann. Und die DWS benennt sich wieder … zurück.
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Aus der Redaktion (#Schmolltalk) In einem öffentlichen Beitrag denkt Versicherungsaufseherin Julia Wiens von der Bafin darüber nach, dass fünf Jahre Stornohaftung in der geförderten Altersvorsorge nicht reichen könnten. Das bringt AfW und BVK auf die Barrikaden. Wir sprechen drüber. Hier mehr zum Thema: https://www.pfefferminzia.de/vertrieb/vermittlerverbaende-reagieren-verschnupft-auf-wiens-aussage/ Und hier geht es zu unserem Podcast-Interview mit Julia Wiens: https://www.pfefferminzia.de/branche/podcast-versicherungsaufseherin-julia-wiens-von-der-bafin-im-gespraech/
Im Gespräch Mit Knut Besold, KPMG Konsolidierungswelle auf dem Maklermarkt – was ist das eigentlich? Und wer übernimmt da wen? Und warum? Fragen über Fragen, die uns Knut Besold beantwortet. Er ist Partner in der Unternehmensberatung KPMG und hat sich auf Finanzdienstleistungen spezialisiert. Es geht jetzt um nicht weniger als die Zukunft des Maklermarkts.
Die News der Woche Das Werkstattrisiko in der Kaskoversicherung tragen: die Kunden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit stellt sich der BGH auf die Seite der Vorinstanzen, nämlich Amtsgericht und Landgericht Heilbronn.
Der Fall: Eine Frau hat ihr Auto bei einer KFZ-Versicherung vollkaskoversichert. Nach einem Unfall ließ sie es in einer Werkstatt reparieren. Ihre Versicherung bezahlte die Rechnung, zog aber fast 390 Euro mit dem Argument ab, einzelne Arbeitsschritte seien nicht erforderlich gewesen. Sie beruft sich dabei auf eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung. Die Kundin verlangte, dass die Versicherung auch den Rest der Rechnung übernimmt – und klagte. Ein durch das Amtsgericht bestellter Sachverständiger bestätigte jedoch, dass mehrere Posten in der Rechnung zu Unrecht überhöht waren. Deshalb wies das Gericht die Klage ab.
Nun also auch der BGH. Die vom Kaskoversicherer zu erstattenden „für die Reparatur erforderlichen Kosten“ umfassen keine Posten, die zu teuer oder überflüssig sind oder sogar gar nicht ausgeführt wurden. Anders könnte die Sache liegen, wenn der Versicherer dem Kunden eine bestimmte Werkstatt vorschlägt oder gar vorschreibt. Doch das war hier nicht der Fall.
Die Richter deuten: Ein durchschnittlicher Versicherungskunde versteht die genannte Klausel so, dass er genau den Betrag wiederbekommt, für den ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch das kaputte Fahrzeug wieder fachgerecht herstellen lassen würde. Und das schließt unnötige oder überhöhte Kosten und berechnete, aber nicht durchgeführte Maßnahmen aus.
Jingle „Die Pflege ist akut in Not. Es herrscht Alarmstufe Rot.“ Das sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, auf einer Pressekonferenz Ende August. Der Hintergrund: Die soziale Pflegeversicherung hat im 1. Halbjahr 2026 ein Defizit in Höhe von 770 Millionen Euro angesammelt. Die Ausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11 Prozent, die Beitragseinnahmen hingegen nur um knapp 4 Prozent.
Das Geld reicht nach Einschätzung des Verbandes nicht bis zum Jahresende. Blatt sagte: „Im Oktober werden die Einnahmen nicht mehr reichen, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren. Es fehlen bis zum Jahresende schätzungsweise 500 Millionen Euro.“
Für 2027 erwartet der GKV-Spitzenverband für die Pflegeversicherung einen zusätzlichen Finanzbedarf von 10 Milliarden Euro, der bisher nicht gegenfinanziert ist. Weiter heißt es, zusätzlich zum erwarteten Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro müssten die Pflegekassen ihre Betriebsmittel auffüllen, damit die Zahlungsfähigkeit zu jedem Zeitpunkt gesichert ist.
Kurzfristig verlangt der GKV-Spitzenverband daher zusätzliche Finanzmittel. Der Bund solle rund 5,2 Milliarden Euro Schulden aus der Corona-Zeit zurückzahlen. Außerdem solle er die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Das würde die Pflegeversicherung jedes Jahr um rund 5,3 Milliarden Euro entlasten.
Jingle Junge Immobilienkäufer finanzieren häufiger ältere und energetisch schwache Immobilien. Das zeigt eine Auswertung der Immobilienplattform Europace zum deutschen Immobilienfinanzierungsmarkt. Der Kern: Wer jünger ist, wählt öfter Immobilien mit niedrigeren Energieeffizienzklassen – und plant Modernisierungen häufig gleich mit.
Bei den bis 25-Jährigen entfallen 35 Prozent der finanzierten Immobilien auf die Effizienzklassen F, G oder H. In der Gruppe der 31- bis 36-Jährigen sind es nur 31 Prozent. Dazu passt der finanzielle Spielraum: Unter 25-Jährige kaufen Immobilien im Median für rund 251.000 Euro, Käufer zwischen 31 und 36 Jahren für rund 333.000 Euro.
In rund jedem dritten Kauf der bis 36-Jährigen steckt Modernisierungsbudget: Die geplanten Beträge hierfür liegen zwischen rund 40.000 und 48.000 Euro. Europace-Vorstand Stefan Münter sagt dazu: „Gen Z und Millennials haben ihr Kaufverhalten an die schwierigen Rahmenbedingungen angepasst. Statt eigenkapitalintensiv zu bauen, kaufen sie Bestandsimmobilien und machen sie mittels Modernisierung zukunftsfähig.“
.Jingle Die Fondsgesellschaft DWS nimmt ihren alten Markennamen Deutsche Asset Management, oder kurz Deutsche AM, wieder an. Das teilt die Deutsche-Bank-Tochter mit. Demnach wolle sie den Namen nun als „neue globale Markenidentität“ führen. Doch die anderen Marken DWS, Xtrackers (ETFs und andere passive Fonds) und RREEF (Immobilien) sollen ebenso wenig verschwinden wie die Fondsnamen.
Die Maßnahme erklärt sie mit den üblichen, vollmundigen Worten. Die neue Dachmarke spiegele „globale Wachstumsambitionen wider“, heißt es dann. Sie stärke die internationale Wiedererkennbarkeit und unterstütze die Positionierung als „Gateway to Europe“ für globale Investoren.
So innovativ das alles klingen mag – im Grunde dreht die Investmentgesellschaft das Rad zurück. Schon 2013 hatte sie den Namen DWS abgelegt und sich dann in Deutsche Asset & Wealth Management umbenannt. Später ließ sie das „Wealth“ weg und hieß: Deutsche Asset Management. Den Namen ließ sie jedoch Anfang 2018 wieder fallen, um als DWS an die Börse zu gehen. Wo sie heute noch ist, und wo der Name DWS Group vorerst erhalten bleiben soll.
Abmod Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Wir hören uns am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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