Podcast-Folge 278: Frühstartrente und Zielgruppe Beamte
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 278 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 24. Juli 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk widmen wir uns heute der Frühstartrente. • Von Jan-Peter Diercks lassen wir uns das Konzept des neuen Beihilfetarifs der LKH erklären. • Und in den News der Woche wird eine Sterbekasse abgewickelt. Sparmaßnahmen in der GKV wirken weiter als gedacht. Viele Verbraucher sehen für sich keinen Nutzen in der Altersvorsorgereform. Und ein Urteil bestätigt, dass Vermittler auch vermeintlich einfache Begriffe erklären müssen.
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Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Wir unterhalten uns über den nun vorliegenden Entwurf zur Frühstartrente.
Im Gespräch Mit LKH-Vertriebsvorstand Jan-Peter Diercks 100 Jahre Landeskrankenhilfe, also LKH. und pünktlich zum Jubiläum gibt's einen neuen Beihilfetarif. Also lasse ich mir mal von LKH-Vertriebsvorstand Jan-Peter Diercks erklären, wie der Tarif entstanden ist, warum Vermittler und Kunden bei der Entwicklung mitgearbeitet haben und was Beamte und Beamtenanwärter davon haben.
Die News der Woche Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVAG) darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die entsprechende Erlaubnis hat ihm die Finanzaufsicht Bafin entzogen. Der Versicherer aus Bochum wurde 1968 gegründet und gehört zu den sogenannten Sterbekassen. Er bot also ausschließlich Sterbegeldversicherungen an, die Bestattungen der Kunden finanzieren sollen.
Die Bafin schildert den Hintergrund: Der BVAG musste demnach Beträge auf Immobilienanlagen abschreiben. Der daraus entstehende Verlust sei nicht mehr durch Eigenkapital gedeckt, weshalb der Versicherungsverein die gesetzliche Mindestkapitalquote nicht mehr erfüllen kann. Einen Plan, wie er das Problem lösen will, habe er noch nicht vorgelegt.
Der BVAG selbst teilt mit: Am 22. Juni 2026 habe sein Vorstand der Bafin einen Abwicklungsplan vorgelegt. Man wolle den Versicherungsbestand geordnet weiterführen. Bis der Plan aber genehmigt ist, könne der BVAG keine gekündigten Verträge auszahlen. Die Erlaubnis der Bafin für den Plan erwarte er für das derzeit laufende dritte Quartal 2026. In dem Zusammenhang soll es auch eine Mitgliedervertreterversammlung mit weiteren Informationen geben.
Nun wird der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgewickelt. Neue Versicherungsverträge darf er nicht mehr abschließen. Bestehende Verträge soll er weiterführen, darf sie aber nicht erhöhen und nicht verlängern. Allerdings darf er versprochene Leistungen kürzen, um den erlittenen Verlust auszugleichen. Der BVAG selbst betont, dass er Sterbefälle unverändert weiter bearbeiten werde. Er sei auch nach aktuellem Stand weiter zahlungsfähig.
Jingle Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) senken zwar die Ausgaben der Krankenkassen. Sie können aber gleichzeitig Kosten in der Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung sowie in privaten Haushalten erhöhen. Davor warnen Ifo-Forscher Roman Klimke und seine Co-Autorin Maria Polyakova von der Stanford Universität in einem aktuellen Beitrag für das Ifo Institut.
„Eine Leistungskürzung, die heute Geld spart, kann morgen Erwerbsfähigkeit kosten – und damit Beitragseinnahmen mindern sowie Ausgaben in anderen Teilen des Sozialstaats erhöhen“, sagt Roman Klimke. Das sei aber freilich kein Freibrief für höhere Gesundheitsausgaben um jeden Preis: Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen gehörten nicht in die solidarische Finanzierung. „Entscheidend ist, Kosten und Nutzen nicht allein innerhalb des GKV-Haushalts zu bewerten“, so Klimke.
Hintergrund ist der erste Bericht der Finanzkommission Gesundheit, der den kurzfristigen Handlungsbedarf in der GKV beziffert und teils weitreichende Einschnitte empfiehlt. 66 Maßnahmen hat die Kommission vorgeschlagen, um die Finanzen der Kassen kurzfristig zu stabilisieren. Der Ertrag einer erfolgreichen Behandlung oder Präventionsmaßnahme bestehe nicht nur in vermiedenen Krankheitssymptomen. Er könne sich auch in geringeren Fehlzeiten, höherer Produktivität, längerer Erwerbsbeteiligung oder einem späteren Eintritt in Pflegebedürftigkeit zeigen.
Die Forscher schlagen also eine „Sozialstaatsrechnung“ vor, die Kosten und Nutzen über Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitsmarktinstitutionen hinweg gemeinsam bewertet.
Jingle Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge stößt bei den Deutschen grundsätzlich auf breite Zustimmung. 72 Prozent sprechen sich für eine stärkere staatliche Förderung der privaten Vorsorge aus. Gleichzeitig schätzen die Bürger den Nutzen für sich persönlich als eher gering ein. 67 Prozent gehen davon aus, selbst nicht von den Neuerungen zu profitieren. Nur gut jeder Zehnte rechnet mit einem persönlichen Vorteil.
Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag von Liechtenstein Life. Dafür haben die Marktforscher im April 2.500 noch nicht verrentete Bundesbürger befragt. Besonders ausgeprägt ist der Nutzen-Pessimismus bei den Über-50-Jährigen, von denen rund 78 Prozent keinen Sinn für sich erwarten. Auch unter den 18- bis 29-Jährigen ist der Anteil mit rund 61 Prozent hoch.
Ein weiterer Befund der Studie: 66 Prozent halten das bestehende Rentensystem nicht mehr für generationengerecht, nur etwa jeder Fünfte bewertet es noch als fair. Besonders kritisch äußern sich die 40- bis 49-Jährigen, von denen fast 80 Prozent der gesetzlichen Rente die Generationengerechtigkeit absprechen.
.Jingle Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert? Easy, meinen Sie? Egal! Solche Begriffe müssen Vermittler ihrem Kunden erklären, verlangt das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil.
In dem Fall hatte der Erblasser sein Anwesen mit einer landwirtschaftlichen Police mit Feuerversicherung zum Neuwert abgesichert. Nach seinem Tod im Jahr 2016 traten die Miterben an den Versicherer heran, um den Vertrag umzuschreiben – von Neuwert auf Zeitwert. Bei der Zeitwertversicherung wird vom Neuwert der Wertverlust durch Alter und Abnutzung abgezogen.
2018 zerstörte ein Brand das Gewerbegebäude samt Nebengebäuden; der Versicherer regulierte zum Zeitwert. Die Erbengemeinschaft verlangte Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzung und hatte damit vor dem Landgericht und schließlich auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg. Der Streitwert lag immerhin bei rund 650.000 Euro.
Für den Senat des Gerichts war die Beratungspflichtverletzung klar: Die Miterben kannten die Unterschiede zwischen Neuwert- und Zeitwertversicherung nicht, und die Versicherungsvertreterin durfte diese Kenntnis auch nicht unterstellen (Aktenzeichen 7 U 22/25).
Wer eine solche Umstellung begleitet, muss deshalb den Bedarf ermitteln, die Unterschiede erläutern und sich vergewissern, dass der Kunde sie verstanden hat. Und das Ganze natürlich auch dokumentieren. Fehlt in der Beratungsdokumentation nämlich ein Hinweis von wesentlicher Bedeutung – hier: der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert –, kehrt sich die Beweislast um. Dann müssen Vermittler und auch der Versicherer beweisen, dass ordnungsgemäß beraten wurde.
Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte fasst die zwei Lehren aus dem Urteil zusammen. Erstens darf niemand unterstellen, dass Kunden so grundlegende Begriffe wie Neuwert und Zeitwert kennen. Zweitens löst auch die Änderung eines bestehenden Vertrages Beratungs- und Dokumentationspflichten aus. Wer dokumentiert, sollte vollständig dokumentieren: Was wurde erhoben, was erläutert, was hat der Kunde entschieden.
Abmod Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Wir hören uns am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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