Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

Die Woche #77 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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SONDERNEWS Es ist eine grässliche Nachricht, die am Donnerstagmorgen für Schlagzeilen sorgt: Russlands Präsident Wladimir Putin hat alle Befürchtungen wahr gemacht und einen Krieg gegen die Ukraine begonnen. Die Aktienmärkte weltweit sind eingebrochen, der Ölpreis überspringt die psychologisch wichtige Marke von 100 US-Dollar pro Barrel.

Wie trifft die Krise die Versicherer? Dazu äußerte sich nun Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV), in einer ersten Einschätzung: „Der Krieg in der Ukraine hat für die deutschen Versicherer nur geringe direkte wirtschaftliche Auswirkungen, da sie kaum in der Ukraine und in Russland engagiert sind. Die Auswirkungen von Kriegen auf die internationalen Kapitalmärkte sind kurzfristig oft stark, aber selten langfristiger Natur. Abzuwarten bleiben die Auswirkungen durch die absehbaren Wirtschafts- und insbesondere Finanzsektorsanktionen. Gesamtwirtschaftlich und damit auch indirekt auf die deutschen Versicherungen wirken die erhöhten geopolitischen Unsicherheiten und höheren Energie- und Nahrungsmittelpreise belastend.“

Liebe Hörerinnen und Hörer, wir werden Sie auf unserer Website pfefferminzia.de, in unserem Newsletter und auch hier im Podcast in den kommenden Tagen und Wochen weiter auf dem Laufenden halten, was die dramatische Situation in der Ukraine betrifft.

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Im Gespräch Mit Michael Franke, Franke und Bornberg Na, was ist denn da los? Die Lebensversicherer in Deutschland haben kollektiv ihre Rentenfaktoren gesenkt – und zwar gehörig. Im Schnitt ging es 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 3,12 Euro beziehungsweise rund 11 Prozent abwärts. Das meldete jüngst das Analysehaus Franke und Bornberg in einem Blogbeitrag. Was führte zu dem Einbruch, welche Folgen hat das für die Versicherten und ist ein höherer garantierter Rentenfaktor eigentlich immer einem weniger hohen überlegen? Antworten auf diese Fragen liefert im nun folgenden Gespräch Michael Franke – seines Zeichens Gründer und Geschäftsführer des Rating-Hauses. Jetzt geht’s los.

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Die News der Woche Der Bundesfinanzhof urteilte im vergangenen Mai, dass die bisherige, 2005 eingeführte Rentenbesteuerung, auf eine verfassungswidrige „Doppelbesteuerung“ hinausläuft. Die neue Bundesregierung muss also nachbessern. Und hat im Koalitionsvertrag versprochen, die Rentenbesteuerung neu zu regeln. Doch welche Alters- und Einkommensgruppen würden am stärksten von einer Reform der Rentenbesteuerung profitieren? Um das zu beantworten, hat der Finanzmathematiker Werner Siepe Berechnungen durchgeführt, über die die „Süddeutsche Zeitung“ zuletzt berichtete.

Jeweils bezogen auf einen Durchschnittsverdienst in Deutschland von brutto derzeit rund 3.240 Euro im Monat profitiert demnach der Jahrgang 1975 am stärksten von einer entsprechenden Reform. Das betrifft Menschen, die in diesem Jahr 47 Jahre alt werden und 2040 in Rente gehen. Sie könnten sich über eine Entlastung von 12.482 Euro freuen. Dahinter rangiert der Jahrgang 1980, also diejenigen, die 2022 ihren 42. Geburtstag feiern. Hier liegt der Steuervorteil für Durchschnittsverdiener bei immerhin 9.952 Euro. Ein Topverdiener des Jahrgangs 1975 hätte laut der Analyse den höchsten Nutzen aus einer Rentenreform – sein Steuervorteil würde demnach 23.522 Euro betragen.

Siepe hat nach SZ-Angaben 14 Beispielfälle durchgerechnet – für Geburtsjahrgänge von 1960 bis 1990, sprich Menschen, die heute zwischen 32 und 62 Jahre alt sind. Grundsätzlich kommt der Finanzmathematiker zu dem Schluss, dass der Steuervorteil für Topverdiener jeweils etwa doppelt so hoch ausfällt wie bei Durchschnittsverdienern.

Und wer zieht eher den Kürzeren? Nun, der Jahrgang 1990 mit den heute 31- oder 32-Jährigen dürfte sich nur über eine Entlastung von 2.800 Euro freuen – und ganz zum Schluss rangiert der Jahrgang 1960. Hier liegt der Steuervorteil nur noch bei 1.538 Euro.

Jingle Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat jüngst für Aufsehen unter Versicherungsmaklern gesorgt. Dabei ging es darum, wann eine „ausgewogene Marktanalyse“ vorliegt – und wann eben nicht. Wie Makler sich angesichts dieses sogenannten „Verivox-Urteils“ nun verhalten sollten, haben der Vermittlerverband Votum und der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW in einem Ratgeber zusammengefasst. Die Empfehlungen können über die Votum-Website oder beim AfW heruntergeladen werden.

Doch wie kam es eigentlich zum Verivox-Urteil? Nun, das Vergleichsportal Verivox hatte in einem Online-Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nur Tarife von Versicherern zum Abschluss angeboten, mit denen der Online-Makler eine Provisionsvereinbarung eingegangen war. Dadurch waren in dem Vergleich nur 54 Prozent der am Markt vertretenen Angebote abgedeckt. Das ist zu wenig, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 22. September 2021 (Aktenzeichen: 6 U 82/20).

Begründung: Versicherungsmakler seien dazu verpflichtet, ihrer Empfehlung eine hinreichende Zahl von Versicherern und auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen zugrunde zu legen. Wichen sie von diesem Grundsatz ab, müssten sie auf die eingeschränkte Auswahl hinweisen und zusätzlich mitteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung erbringen.

Wie sollten sich Maklerinnen und Makler nun verhalten? Um ihnen eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Software-Häusern und Online-Vermittlern unter der Moderation der Verbände Votum und AfW nun also Empfehlungen zur Umsetzung der Hinweispflichten erarbeitet.

„Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline!“, betont Votum-Vorstand Martin Klein. Auch wenn es genauso „unangemessen wie realitätsfern“ sei, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssten, die sie selbst nicht vermitteln können, müsse sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen, so Klein. Die erarbeiteten Empfehlungen böten Maklern ein „fundiertes Gerüst“ für den Umgang mit dieser Herausforderung.

Norman Wirth, geschäftsführende Vorstand des AfW, fügt hinzu: „Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung.“ Auch wenn dies in dem Bewusstsein geschehe, „keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können“, wie Wirth einräumt.

Jingle „Wir sind mit der Versicherungsdichte in Deutschland nicht zufrieden, die muss erhöht werden“. Nein, dass hat kein Vorstand einer Versicherung so gesagt, sondern der Verbraucherschützer Lars Gatschke. Konkret bezieht der sich auf die Verbreitung von Wohngebäudeversicherungen unter Einschluss von Naturgefahren. Derartige Policen seien „essenziell“, denn die Schäden „nehmen zu und werden weiter zunehmen“, sagte der Experte des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Der VZBV fordert daher eine verpflichtende „Opt-out“-Lösung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Bedeutet: Bei einem Neuabschluss einer Wohngebäudepolice sollen Naturgefahren, wie Überschwemmung und Starkregen, automatisch mitversichert werden. Kunden, die nur den Basis-Schutz wünschten – der im Wesentlichen auf Sturm- und Brandschäden beschränkt ist –, müssten demnach eine Absicherung von Naturgefahren aktiv abwählen. Zudem sollten auch bestehende Verträge dahingehend verändert werden, forderte Gatschke.

Der VZBV hatte bereits im vergangenen Jahr ein Papier veröffentlicht, in dem ein stufenweises Verfahren vorgeschlagen wird. Demzufolge müsse man nach zwei Jahren „gucken, was sich getan hat“ hinsichtlich der Verbreitung, so Gatschke. Ziel sei eine Absicherungsquote gegen Naturgefahren von 80 Prozent. Derzeit ist nur rund jedes zweite Wohngebäude gegen entsprechende Risiken versichert, wobei die Abdeckung regional sehr unterschiedlich ausfällt. So ist beispielsweise die Versicherungsdichte im Norden geringer als im Süden.

Werde das Ziel von 80 Prozent verfehlt, müsse man über die Einführung einer Versicherungspflicht, wie in der Kfz-Versicherung, nachdenken, so Gatschke gegenüber dem RND weiter. Der Versicherungsverband GDV hatte sich im Herbst 2021 ebenfalls für eine Opt-out-Lösung zur Stärkung der Naturgefahren-Absicherung in Deutschland ausgesprochen sowie eine nachträgliche Absicherung bei Bestandskunden vorgeschlagen – eine Pflichtversicherung, wie es die Verbraucherschützer als Ultima Ratio fordern, lehnt die Versicherungswirtschaft hingegen ab.

Jingle Das sind nun nicht gerade „Peanuts“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, hat sich in das Lobbyregister des Deutschen Bundestags eingetragen. Dieses elektronische Register gibt es seit dem 1. Januar 2022 und ist auf das sogenannte Lobbyregistergesetz zurückzuführen. Das Ziel: Das Lobbyregister soll dazu beitragen, Zitat, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken. Und zwar dadurch, dass „mehr Transparenz bezüglich des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf diese Prozesse“ geschaffen werden.

OK, verstanden. Der GDV ist nun also auch dabei. Und hat laut Registereintrag allein 2020 rund 15 Millionen Euro für die Lobbyarbeit bei Bundestagsabgeordneten aufgewendet. „Interessenvertretung ist legal und legitim, aber sie muss transparent sein“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen dazu. „Daher haben wir die Einführung des Lobbyregisters von Anfang an begrüßt”, meint er.

Bei der Lobbyarbeit stünden die Interessen aller rund 460 in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen im Vordergrund, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung. Die Ausgaben umfassten laut Gesetz anteilige Personal- und Arbeitsplatzkosten inklusive Miete sowie Reise- und Veranstaltungskosten. Erfasst würden dabei nur die Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung ab einer gewissen Hierarchiestufe.

„Andere Teile der GDV-Aufgaben und damit des gesamten Ausgabevolumens müssen und dürfen nicht eingetragen werden“, so der Verband weiter. Dazu gehöre die Interessenvertretung auf europäischer Ebene oder auf Ebene der Bundesländer. Hier sei der GDV bereits seit Jahren im EU-Lobbyregister und – soweit vorhanden – in Landeslobbyregistern eingetragen.

Zu den Ausgaben, die ebenfalls nicht vom Lobbyregister umfasst würden, gehören laut dem GDV die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes, die Interessenvertretung gegenüber Aufsichtsbehörden sowie die umfangreichen Services für die Mitgliedsunternehmen des Verbands. Insgesamt seien 90 der insgesamt 240 Mitarbeiter des GDV in Berlin direkt an der Interessenvertretung beteiligt und würden daher namentlich im Lobbyregister genannt; weitere 60 arbeiteten zudem an Vorbereitungen, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Na, da darf man ja gespannt sein, welche Früchte diese Lobbyarbeit so tragen wird.

Das Schwerpunktthema Im Februar: Maklerpools „Wir wollen noch 20 Jahre!“, sagte Fonds-Finanz-Geschäftsführer Norbert Porazik im August 2020 im Interview mit Pfefferminzia. „Wir haben noch keinen Bedarf zu verkaufen.“ Tja, ob Porazik gemeinsam mit Markus Kiener tatsächlich noch so lange auf der Kommandobrücke von Deutschlands größtem Maklerpool stehen wird, lassen wir hier mal dahingestellt. Jedenfalls sind die beiden Fonds-Finanz-Chefs tunlichst darum bemüht, Kontinuität auszustrahlen – jetzt wo der britische Investor HG Capital die Fonds Finanz zwar nicht komplett, aber mehrheitlich, übernommen hat. Was bei den Münchnern nun alles anders bleibt, was an den Gerüchten vom neuen „Superpool“ dran ist und ob Markus Kiener seinen Zwist mit Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) , inzwischen beigelegt hat, erklärte er uns am Mittwoch – im letzten Gespräch aus unserer Februar-Schwerpunktreihe „Maklerpools“.

So, und damit sind wir am Ende dieser Podcast-Folge angelangt. Wenn Sie noch kein Abo haben, dann können Sie das bei Apple Podcasts, Spotify & Co. nachholen. Und dabei auch gleich eine Bewertung hinterlassen – wenn Sie mögen.

Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.


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Über diesen Podcast

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von und mit Karen Schmidt, Andreas Harms

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