Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Die Woche #65 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Im Gespräch Mit Unternehmensberater Peter Schmidt Umfangreiche Neuorientierungen für Makler, die schon länger im Geschäft sind, und Hinweise für einen nachhaltigen Aufbau der eigenen Geschäftsstrategie für Jungmakler – das liefert das neue Buch von Unternehmensberater Peter Schmidt von Consulting & Coaching Berlin, das im November erscheint. Mit dem Titel „Neuer Kurs für Maklerunternehmen“ ist das 100 Seiten starke Buch untergliedert in neun Schwerpunktthemen. Dabei geht es um wichtige Fragen wie welche Unternehmensform die richtige ist, welche Technik und IT man sich zulegen sollte, und so weiter. Im nun folgenden Interview plauderten wir mit Peter Schmidt über sein neues Werk und gingen schon mal auf ein paar Inhalte ein. https://www.cc-mit-ps.de/aktuelles/

Die News der Woche Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich immer gegen eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden gestellt – und nun – unter dem Eindruck der Flutkatastrophe von Juni – seine eigenen Ideen präsentiert, wie Wohngebäude in Zukunft besser gegen Wetterextreme abgesichert werden können.

Künftig soll es nach dem Willen der Versicherungswirtschaft nur noch Wohngebäudeversicherungen geben, die auch sogenannte Elementargefahren wie Hochwasser und Starkregen abdecken – sowohl im Rahmen des Neugeschäfts als auch bei bestehenden Verträgen. Denn bislang seien mit nicht einmal 50 Prozent aller Gebäude, viel zu wenige Menschen gezielt gegen Elementargefahren versichert. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der GDV am vergangenen Freitag veröffentlicht hatte. Darin fordert die Versicherungswirtschaft außerdem „ein nachhaltiges Umsteuern der öffentlichen Hand, etwa durch klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten“.

Die Vorschläge hätten vor allem für den Versicherungsschutz der laut GDV rund 17 Millionen privaten Hauseigentümer weit reichende Folgen. Denn: Die Prämienhöhe soll sich sowohl beim Neuabschluss als auch bei der Umstellung bestehender Verträge, „wie bisher nach der konkreten Gefährdung des Gebäudes durch Naturgefahren richten“, wie es im Papier heißt. Kurzum: Wer in unwetterträchtigen Gebieten wohnt, muss mehr zahlen als Eigenheimbesitzer in ruhigeren Zonen.

Für Härtefälle solle es individuelle Lösungen geben, so das Ziel, „zum Beispiel mit Hilfe höherer Selbstbeteiligungen“. Man werde mit der neuen Bundesregierung „alle Optionen prüfen und Wege diskutieren, wie in anderen Härtefällen sozialverträgliche Konditionen für private Hauseigentümer hergestellt werden können“, erklärte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zugleich betont der GDV, dass eine gesetzliche Regelung notwendig sei, um die Veränderungen im Neugeschäft und im Bestand überhaupt durchsetzen zu können.

Und ganz wichtig: Versicherungskunden, die partout keinen Elementarschutz wollen, müssen den Baustein auch künftig nicht abschließen – allerdings müssten sie dafür nach Willen der Versicherer selbst aktiv werden und sich für eine entsprechende „Opt-Out-Regelung“ entscheiden. Das Opt-Out solle demnach wie eine „schriftliche Haftungsfreistellung für Kommunen, Länder und den Bund sowie Versicherer und Vermittler“ wirken. Stichwort Vermittler: Wie kommt das Positionspapier der Versicherer eigentlich in der Vermittlerschaft an?

Nun, beim AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung in Berlin, den Pfefferminzia am Montag um eine Stellungnahme bat, stoßen die Pläne auf Zustimmung: „Das ist mit den Erfahrungen der letzten Monate und Jahre – und mit realistischem Blick in die Zukunft – ein richtiges und nachvollziehbares Konzept des GDV“, lobt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, das GDV-Papier, für das der Vermittlerverband im Vorfeld nicht zu Rate gezogen wurde. Mit der „Opt-Out-Regelung“ sei auch gewährleistet, so Wirth, dass jeder Eigenheimbesitzer sich im Antragsprozess „nochmals ernsthaft Gedanken macht, ob er auf diesen wichtigen Schutz wirklich verzichten will – es dann aber auch kann“.

Zur Frage von Pfefferminzia, ob mit dem vorgeschlagenen Opt-Out-Modell eine potenzielle Haftungsfalle von Versicherungsmaklerinnen und -maklern geschlossen würde, reagierte der AfW-Vorstand zurückhaltend. Er würde das „nicht vorrangig ansehen“. Wirth weiter: „Es ist eine – ich nenne es einmal – Basispflicht, bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auf den Elementarschutz mit hinzuweisen und das eventuelle Nein des Kunden auch entsprechend zu dokumentieren. Eine große Haftungsgefahr habe ich da in der Vergangenheit nicht gesehen.“

Jingle Versicherungsmakler nutzen die auf sie zugeschnittenen Portale der großen Versicherer oft nur sporadisch – und empfehlen diese kaum weiter. Denn die Portale rufen in der Zielgruppe kaum Begeisterung hervor. Die meisten Maklerportale wiesen in funktioneller Hinsicht und bei der Usability noch sehr deutlichen Optimierungsbedarf auf. Zu diesem durchwachsenen Fazit kommt der Marktforscher Nordlight Research auf Basis einer aktuellen Studie, die in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister Wert Eins entstand. Die Ergebnisse stützen sich auf die Antworten von rund 600 Maklern, die den Autoren zufolge „zumindest gelegentlich Maklerportale nutzen“.

Dazu wurden die Erfahrungen der Nutzer mit Maklerportalen von 20 großen Versicherungsgesellschaften näher untersucht. Zu den aus Vermittlersicht positiven Ausnahmen am Markt gehörten demnach die Maklerportale der Haftpflichtkasse und der VHV. „Mit Einschränkungen punkten können auch noch die Portale von ALH-Gruppe, Allianz, Axa, Canada Life, Swiss Life und Volkswohl Bund“, teilen die Studienautoren mit. Am intensivsten genutzt werde aktuell das Maklerportal der VHV, wissen die Autoren weiter zu berichten. Fast jeder zweite Makler gab an, dieses mehrmals die Woche zu nutzen, 17 Prozent sogar täglich. Erst mit „spürbarem Abstand“ folgen hier die Maklerportale von Axa, Haftpflichtkasse und Allianz, mit jeweils über einem Viertel häufiger Nutzer.

„Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass es vielen Maklerportalen derzeit noch nicht in ausreichendem Maße gelingt, die Bedarfe und die Wünsche der unabhängigen Vermittler zu erfüllen“, fasst Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research, das eher maue Abschneiden der Versicherer zusammen. Die Kritikpunkte an den Portalen lauten unter anderem wie folgt: generell eingeschränkte Benutzerfreundlichkeit, mangelnde Unterstützung im Verkaufsprozess, fehlende Anpassbarkeit an individuelle Bedürfnisse – und nicht zuletzt auch die schlechte Nutzbarkeit der Maklerportale im unmittelbaren Verkaufsgespräch mit den Kunden.

Doch es gibt auch positive Nachrichten: Nur wenig auszusetzen an den Maklerportalen haben die Vermittler in der Regel bei der Einfachheit des Zugangs, am technisch einwandfreien Funktionieren und an der Datensicherheit der Maklerportale. Für die Zukunft wünschen die unabhängigen Vermittler von den Maklerportalen – neben einer generell stärkeren Unterstützung im Anbahnungs- und Verkaufsprozess – auf technischer Ebene vor allem bessere Schnittstellen für die Datenübernahme mit anderen Portalen und Verwaltungsprogrammen, lautet eine weitere Erkenntnis der Autoren.

Jingle Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem es noch kein generelles Tempolimit auf den Autobahnen gibt. Einer aktuellen Umfrage des Rechtsschutzversicherers Roland zufolge würden 53 Prozent der Deutschen ein solches aber durchaus begrüßen. Das ist der gleiche Anteil wie 2019, aber etwas mehr als noch 2016; damals sprachen sich Roland gegenüber 48 Prozent für ein Tempolimit aus.

Es zeigen sich aber – genau wie in den Vorjahren – deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern: So befinden sich unter den weiblichen Befragten mit 58 Prozent weitaus mehr Befürworterinnen eines Tempolimits als bei den Männern: Von Letzteren sprechen sich nur 48 Prozent für eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit aus.

Auch in Bezug auf die politische Orientierung zeigt sich ein klares Bild: Die Wähler der Linken, die in den vergangenen Umfragen die meisten Befürworter eines Tempolimits in ihren Reihen hatten – 2019 waren es 74 Prozent – befinden sich mit 73 Prozent jetzt nur noch auf dem zweiten Platz. Die mit Abstand meisten Befürworter, nämlich 79 Prozent finden sich – wenig überraschend – unter den Grünen-Wählern. Unter den FDP-Anhängern mit 45 Prozent und den Wählern der AfD mit 40 Prozent zeigen sich die wenigsten Fans eines Tempolimits.

Die Befragten sollten aber nicht nur angeben, ob sie für oder gegen ein Tempolimit sind, sondern auch die Gründe für ihren jeweiligen Standpunkt benennen. Bei den Befürwortern steht mit großem Abstand der Sicherheitsaspekt mit 84 Prozent an oberster Stelle. Aber auch der Umweltaspekt hat deutlich an Gewicht gewonnen: So erhoffen sich 59 Prozent der Befürworter eine geringere Umweltbelastung – deutlich mehr als noch 2019 mit 52 Prozent. Jeder zweite Befragte geht davon aus, dass das Tempolimit mit einem besseren Verkehrsfluss einhergeht.

Und wie begründen die Tempolimit-Gegner ihre Meinung? 58 Prozent glauben, dass die Unfallrate dadurch nicht sinken würde. 52 Prozent gaben die recht banale Antwort, sie wollen einfach schneller ans Ziel kommen. Und 51 Prozent brachten das Argument, dass Autofahrer nicht noch mehr vom Staat bevormundet werden möchten. Gefragt nach der optimalen Geschwindigkeitsbegrenzung gaben 51 Prozent der Umfrageteilnehmer 130 Kilometer pro Stunde an. Auf Rang 2 folgen 120 km/h mit 21 Prozent. Und jeder Zehnte plädierte für 140 km/h.

Jingle Bevor die Ampel überhaupt in Betrieb gegangen ist, häufen sich bereits die Appelle, Forderungen und Empfehlungen diverser Lobbygruppen an eine künftige Bundesregierung –auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat sich schon mal in Stellung gebracht.

Für eine künftige Ampel-Koalition müsse es „oberste Priorität“ haben, eine „kostengünstige und auf Aktien basierte kapitalgedeckte Altersvorsorge“ einzuführen, forderte der VZBV am Dienstag in Berlin – inklusive Seitenhieb in Richtung Versicherungswirtschaft: „Deutschland muss 20 Jahre falsche Kapitalanlage mit überwiegend festverzinslichen Altersvorsorgeprodukten reparieren. Deswegen muss die neue Ampel-Koalition den Weg für eine kostengünstige und renditestarke Altersvorsorge freimachen, die breit diversifiziert in Aktien anlegt“, sagt Vorstand Klaus Müller.

Die Verbraucherschützer verleihen ihrer Forderung Nachdruck, indem sie auf ein Papier verweisen, das der VZBV gemeinsam mit dem Deutschen Aktieninstitut in Zusammenarbeit mit dem Finvia Family Office erarbeitet hat. „Die Ertragsvorteile von Aktien sprechen für sich“, heißt es darin. Länder wie Australien, Großbritannien oder Schweden machten vor, wie Aktien erfolgreich in der Altersvorsorge eingesetzt werden. „Die kommende Bundesregierung muss handeln und die kapitalgedeckte Altersvorsorge in Deutschland neu aufstellen“, so der Appell.

„Eine breitgestreute langfristige Aktienanlage entfaltet ihr Potenzial über viele Jahre und Jahrzehnte und ist damit prädestiniert für die Altersvorsorge“, sagt Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. Das gemeinsame Papier zeigt aus Sicht der Autoren, dass Aktien gegenüber Anleihen „langfristig einen deutlichen Renditevorteil aufweisen“. So hätten Aktien nach Abzug der Inflation in einem Zeitraum von 120 Jahren 5,7 Prozent Rendite pro Jahr erwirtschaftet – Anleihen dagegen nur 2,1 Prozent. Gleichzeitig sei die langfristige Anlage in Aktien auch weniger riskant als das Investment in Staatsanleihen, wie es heißt.

Maximal elf Jahre hat es den Berechnungen zufolge gedauert, bis Verbraucherinnen und Verbraucher, die zu einem historischen Hoch in Aktien eingestiegen sind, einen nachfolgenden Verlust wieder ausgeglichen haben. Bei Staatsanleihen hätten sie hingegen im schlimmsten Fall 53 Jahre gewartet, bis die Gewinnzone wieder erreicht worden sei. Nach den Prognosen von Finvia werden Aktien auch zukünftig im Vergleich zu Staatsanleihen höhere Erträge erwirtschaften. Obwohl Aktien derzeit weltweit auf Rekordwerten notieren, rechnet das Family Office mit deutlich positiven Erträgen von real bis zu 3 Prozent pro Jahr in den nächsten zehn Jahren. Die Erträge deutscher Staatsanleihen würden sich dagegen mit real minus 3,2 Prozent voraussichtlich stark negativ entwickeln.

Wie dem auch sei, auf unserer Facebook-Seite ist das Echo, das dem Ruf der Verbraucherschützer nach mehr Aktien folgt, einhellig negativ: „Rein in die Kartoffeln 🥔, raus aus den Kartoffeln 🥔. Erst konnte alles nicht sicher genug sein und jetzt im „Niedrigzinsnimmerland“ zählt nur noch Rendite“, kommentiert ein Nutzer. Zwar sei Rendite gerade bei längeren Anlagehorizonten „richtig und wichtig“, so der Leser, aber dann sollte man den Leuten auch die Risiken aufzeigen und nicht von „20 Jahren falscher Kapitalanlage in überwiegend festverzinslichen Altersvorsorgeprodukten“ dumm rum schwätzen. „Falsch sind leider oft nur Aussagen unserer Verbraucherschützer – und die generelle Untätigkeit vieler Menschen bezüglich der eigenen privaten Vorsorge, weil sie den Phrasen der Politik „die Rente ist sicher“ lange geglaubt haben“, so die Meinung des Lesers.

Das Schwerpunktthema Im November: Der Makler im Wandel Erinnern Sie sich noch an das Wortgefecht zwischen Norbert Porazik, Chef des Maklerpools Fonds Finanz, und Andreas Vollmer, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), vor einem Jahr? Nun, damals ging es zwischen den beiden auf einer Diskussionsrunde hoch her. Der Grund: Pools gefährden die Unabhängigkeit der Versicherungsmakler – diese These äußerte Vollmer damals. Er verwies dabei auf Verträge, die die Pools verwendeten und die der BVK regelmäßig überprüfe. Sein Fazit: „Da steht nirgendwo drin, dass man noch Versicherungsmakler ist. Die angeschlossenen Geschäftspartner sind de jure Versicherungsvertreter“, sagte er – und er forderte: Wer das Pool-Programm vollumfänglich nutze, müsse sich entsprechend als Vertreter im Register kennzeichnen. Porazik von der Fonds Finanz wehrte sich, indem er betonte, dass ja der jeweilige Kunde eine unabhängige Beratung erfahre und zudem die meisten Makler über mehrere Anbindungen verfügten. Und heute? Ein gutes Jahr später ist der BVK um eine Versachlichung der Debatte bemüht – und hat den weithin bekannten Wissenschaftler Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund mit einer Studie beauftragt. Sie soll zum Beispiel herausfinden, wie unabhängig sich Makler eigentlich selbst einschätzen, die mit Pools zusammenarbeiten und worauf es ihnen bei der Kooperation mit einem Pool oder Dienstleister ankommt. Über erste Kernergebnisse der Studie sprechen wir jetzt mit Professor Beenken.

Und schon sind wir mit Folge 65 unseres Podcasts durch. Sie wollen keine Folge verpassen? Dann abonnieren Sie ihn doch auf eine der gängigen Podcast-Plattformen – und hinterlassen Sie gerne auch gleich eine Bewertung.

Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.


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Über diesen Podcast

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von und mit Karen Schmidt, Andreas Harms

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