Die Woche SPEZIAL – Der Pfefferminzia Sonder-Podcast zum Thema betriebliche Krankenversicherung
News 1
Rund um die betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV, halten sich zahlreiche Vorurteile und Irrtümer, die eine weitere Verbreitung verhindern können. Das ist schade, weil die bKV viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet. Wir haben daher die sieben größten Irrtümer für Sie zusammengefasst, und prüfen, ob an diesen Irrglauben wirklich etwas dran ist.
Irrtum Nr. 1: Die bKV ist eine Art Betriebskrankenkasse
Nein, das ist falsch. Richtig ist: Die bKV ist eine Zusatzversicherung für gesetzlich oder privat krankenversicherte Angestellte eines Unternehmens. Der Betrieb schließt mit einer Versicherung einen Gruppenvertrag, der es den Beschäftigten ermöglicht, die Leistungen der bKV zu nutzen. Die Beiträge zahlt entweder der Arbeitgeber oder die Angestellten selbst. Auch Mischformen sind möglich.
Irrtum Nr. 2: Auf Beiträge müssen Steuern und Abgaben gezahlt werden
Auch das ist falsch. Richtig ist zwar, dass Zuwendungen des Arbeitgebers zur bKV von 2014 bis Ende 2019 als Barlohn galten und entsprechend versteuert werden mussten. Das ist nun aber vorbei. Nach mehreren Urteilen des Bundesfinanzhofs stuft das aktuelle Jahressteuergesetz solche Zuwendungen nun als Sachlohn ein. Was das genau bedeutet, erklären wir Ihnen in der letzten News in diesem Podcast.
Irrtum Nr. 3: Die bKV bietet vor allem Zahntarife
Nee, auch das stimmt nicht. Richtig ist: Die bKV deckt inzwischen einen umfangreichen Leistungskatalog ab, der individuell auf jedes Unternehmen abgestimmt werden kann. Die wichtigsten Gesundheitsbausteine – neben der Zahnzusatzversicherung – sind unter anderem: Pflegezusatzversicherung, ambulante Zusatzversicherung, Vorsorgezusatzversicherung, Krankenhauszusatzversicherung, Heilanwendungen wie Massagen und Krankengymnastik oder Alternative Heilmethoden.
Irrtum Nr. 4: Eine bKV ist teuer
Falsch. Richtig ist: Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang der bKV. Zum Teil liegen sie unter einem Prozent der betrieblichen Lohn- und Gehaltssumme.
Irrtum Nr. 5: Eine bKV ist nur etwas für Großunternehmen
Nönö. Richtig ist: Gerade wegen der großen Flexibilität beim Leistungsumfang und bei der Prämienhöhe eignet sich die bKV auch für kleine und mittlere Unternehmen, die mit diesem Angebot ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen möchten.
Irrtum Nr. 6: Eine bKV verursacht hohen Verwaltungsaufwand
So pauschal kann man das nicht sagen, nein. Verwaltungsaufwand entsteht vor allem am Anfang. Sowohl Makler als auch Versicherer unterstützen Betriebe aber bei der Ausarbeitung und Implementierung einer individuell abgestimmten bKV. Experten helfen vor Ort bei der Umsetzung.
Irrtum Nr. 7: Für Makler und Vermittler ist der Bereich bKV nicht interessant
Das ist ganz falsch. Der gesamte Bereich der bKV bietet im Gegenteil enormes Marktpotenzial. Und: Viele Makler glauben irrtümlich, dass es hier im Vergleich zu anderen Zusatzversicherungen nur 50 Prozent Vergütung gibt. Das ist jedoch schon seit einiger Zeit nicht mehr der Fall. Die Vergütung entspricht der Regelung bei Einzelversicherungen.
Im Gespräch mit Kabil Azizi, Gothaer Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung wird immer beliebter und verzeichnet seit Jahren steigende Wachstumsraten. Kabil Azizi, National Category Manager Gesundheit bei der Gothaer, erklärt im Gespräch, warum auch Corona den Boom nicht stoppen konnte, was eine gute betriebliche Krankenversicherung heutzutage leisten muss, und welche Vorteile die sogenannten neuen Budgettarife bieten, die in der bKV immer beliebter werden.
News 2
„Betriebliche Gesundheitsvorsorge wird im Handwerk beliebter!“. Das schrieb im Mai 2021 die „Deutsche Handwerkszeitung“. Ein wesentlicher Baustein sei dabei die betriebliche Krankenversicherung. Und in der Tat: Immer mehr Arbeitgeber erkennen die Vorteile einer bKV – aus guten Gründen: Gerade in Berufen, in denen hart körperlich gearbeitet wird, ist es für Beschäftigte oft schwierig, eine gute Krankenzusatzversicherung privat abzuschließen. Den das ein oder andere vorhanden körperliche Zipperlein, wird bei der Gesundheitsprüfung zum großen Stolperstein – kann zu Risikoaufschlägen bei der Prämie, zu Ausschlüssen bei der Leistung, oder sogar ganz zur Ablehnung des Vertrags führen.
Im Rahmen einer bKV fällt dagegen – wenn die zu versichernden Gruppe groß genug ist – diese Gesundheitsprüfung gar nicht erst an – oder sie ist immerhin stark vereinfacht. Auch Menschen mit Vorerkrankungen können so versichert werden, je nach Tarif sind sogar laufende Behandlungen eingeschlossen. An die Beschäftigten kann der Arbeitgeber damit das wichtige Signal liefern: „Hier wird keiner ausgeschlossen, in der Gruppe sind wir stark“.
Warum ist dieser vereinfachte Zugang, von dem nicht nur das Handwerk, sondern auch alle anderen Branchen profitieren, überhaupt möglich? Nun, durch den Kollektivvertrag, den das Unternehmen für alle seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abschließt, verteilt sich das Risiko für die Versicherungsgesellschaft auf das gesamte Kollektiv der Arbeitnehmer und betrifft nicht nur eine einzelne Person. Je mehr Menschen über die Gruppen-Police abgesichert sind, desto weiter sinkt dieses durchschnittliche Risiko. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten deshalb an, auch Familienangehörige von Beschäftigten über die die bKV mitzuversichern – ebenfalls ohne, oder mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen.
Außerdem hat der Gruppentarif einen weiteren Vorteil: Meist wird er ohne Altersrückstellungen kalkuliert, so dass die Prämien niedriger ausfallen als in einer nichtbetrieblichen Krankenzusatzversicherung. Unter Beschäftigten kommt diese Regelung offenbar gut an. Das ergab jedenfalls eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Bei einer Befragung von mehr als 2.600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in 600 deutschen Betrieben bezeichneten 63 Prozent den Verzicht auf die Gesundheitsprüfung als besonders attraktives Merkmal einer bKV.
Im Gespräch mit Andreas Trautner, Sachverständiger für Krankenversicherungen
Andreas Trautner ist nicht nur seit über 20 Jahren Versicherungsmakler, sondern auch als erfahrener Sachverständiger für Krankenversicherungen beim Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen gefragt. Speziell wegen seiner Kenntnisse in der betrieblichen Krankenversicherung wird Trautner häufig auch als Fach- und Vertriebstrainer eingeladen. Von ihm wollen wir im nun folgenden Gespräch erfahren, wie Makler das Potenzial einer bKV gegenüber anfänglich skeptischen Chefs herausarbeiten können, welche Aha-Effekte sich bei Unternehmern und Unternehmerinnen bemerkbar machen und welche Trends er im bKV-Markt wahrnimmt – und was er von diesen hält.
News 3
Arbeitgeber punkten im Kampf um Fachkräfte, Beschäftigte profitieren von den Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung – die Vorzüge einer betrieblichen Krankenversicherung haben wir in diesem Podcast schon verdeutlicht. Zwar liegt hier nach wie vor viel Potenzial brach, aber immerhin stieg die Zahl der Unternehmen, die ihren Angestellten den Zugang zur bKV ermöglichen, zuletzt kontinuierlich: Zwischen 2015 und 2020 wuchs sie laut PKV-Verband von 3.850 auf 13.500. Vermittlerinnen und Vermittler sollten im Beratungsgespräch jetzt auf eine steuerliche Besonderheit hinweisen, von der Versicherte zusätzlich profitieren.
Bereits 2018 legte der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen fest, dass die Gewährung von Arbeitgeberzuwendungen zur bKV als Sachlohn einzustufen ist. Ende 2019 wurde die Entscheidung gesetzlich umgesetzt. Die Konsequenz daraus: Als Sachlohn-Zuwendung sind bKV-Beiträge bis zu einer Grenze von 44 Euro monatlich für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Ab dem 1. Januar 2022 wird die Freigrenze nochmal erhöht – auf dann 50 Euro.
Allerdings gibt es eine Einschränkung: Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Zuwendung als Versicherungsschutz gewährt. Handelt es sich um einen Geldzuschuss zu einer privaten Zusatzversicherung des Arbeitnehmers, sieht der Gesetzgeber darin nach wie vor einen Barlohn. Und der muss als Teil des Gehalts versteuert werden.
Greift jedoch die Sachlohn-Variante, bedeutet das für Beschäftigte, dass sie ohne eigene finanzielle Leistungen in den Genuss privatversicherter medizinischer Leistungen kommen – etwa in den Bereichen Zahnzusatz und Vorsorge, bei Sehhilfen sowie bei ambulanter und stationärer Behandlung. Für ihre Familienangehörigen kann das bei einer entsprechenden Vereinbarung ebenso gelten.
Diese Form der arbeitgeberfinanzierten bKV hilft jedem Betrieb, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Hinzu kommt: Die Kosten zur betrieblichen Krankenversicherung können Unternehmen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen – und so einen Teil der Ausgaben wieder hereinholen.
Lieber Hörerinnen und Hörer, das war es mit dem Pfefferminzia Sonder-Podcast zum Thema betriebliche Krankenversicherung. Wir hoffen, er hat Ihnen gefallen. Ihnen schwebt ein weiteres Thema vor, dem wir uns mal im Detail widmen sollen? Dann schreiben Sie uns das unter redaktion@pfefferminzia.de
Ansonsten hören wir uns beim nächsten Podcast wieder. Bis dahin gilt: Machen Sie es gut, und vor allem: Bleiben Sie gesund!
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