Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 31 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 26. Februar 2021.
Und diese Themen haben wir in dieser Folge für Sie:
Und diese Themen haben wir in dieser Folge für Sie: Wir sprachen mit bAV-Expertin Cordula Vis-Paulus über den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss in der bAV, der nun auch für Bestandsverträge eingeführt werden muss.
Und diese Themen haben wir in dieser Folge für Sie: In den News der Woche legt sich der Ökonom Hartmut Walz mit dem Versicherungsverband GDV an, indem er dessen Hauptgeschäftsführer „Volksverdummung“ unterstellt und Gerhard Schick von der „Bürgerbewegung Finanzwende“ teilt heftig gegen die sogenannte Provisionsberatung aus.
Und diese Themen haben wir in dieser Folge für Sie: Im Vertriebstipp der Woche geht Unternehmensberater Peter Schmidt auf die „geldverdienende“ Makler-Homepage ein.
Und diese Themen haben wir in dieser Folge für Sie: Und für unser Schwerpunktthema für den Monat Februar, Social Media, plauderten wir mit Désirée Mettraux, Chefin des Assekuradeurs OCC, über die Neuaufstellung des Oldtimer-Versicherungsanbieters in den Sozialen Medien.
Und diese Themen haben wir in dieser Folge für Sie: Aber bevor es losgeht, kommt hier wie immer ein kleiner Werbehinweis.
Und diese Themen haben wir in dieser Folge für Sie: Zurich Werbung
Und diese Themen haben wir in dieser Folge für Sie: Übergangsjingle
Und diese Themen haben wir in dieser Folge für Sie: Im Gespräch
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, trat zum Jahresanfang 2018 in Kraft. Alle seitdem abgeschlossenen Entgeltumwandlungen müssen die im Gesetz vorgesehenen 15 Prozent Pflichtzuschuss des Arbeitgebers enthalten, der damit eingesparte Sozialversicherungsbeiträge an seine Arbeitnehmer weitergibt. Für Altverträge gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2022. Höchste Zeit für Vermittler also, jetzt die Umsetzung in Gang zu setzen, empfiehlt Cordula Vis-Paulus, die Direktionsbeauftragte betriebliche Altersversorgung im Bereich Vertrieb der LV 1871 ist. Denn bislang gebe es in der Branche noch kaum Aufklärung für die Arbeitgeber. Für Vermittler ergebe sich also eine gute Gelegenheit, mit ihren Firmenkunden ins Gespräch zu kommen und sich über die gegebenenfalls erforderlichen Erhöhungen in der bAV zusätzliche Umsätze zu erschließen. Mehr dazu im Gespräch. Zu den im Interview erwähnten Webinaren geht es hier: https://www.lv1871.de/lv/partner/onlineseminare/
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, trat zum Jahresanfang 2018 in Kraft. Alle seitdem abgeschlossenen Entgeltumwandlungen müssen die im Gesetz vorgesehenen 15 Prozent Pflichtzuschuss des Arbeitgebers enthalten, der damit eingesparte Sozialversicherungsbeiträge an seine Arbeitnehmer weitergibt. Für Altverträge gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2022. Höchste Zeit für Vermittler also, jetzt die Umsetzung in Gang zu setzen, empfiehlt Cordula Vis-Paulus, die Direktionsbeauftragte betriebliche Altersversorgung im Bereich Vertrieb der LV 1871 ist. Denn bislang gebe es in der Branche noch kaum Aufklärung für die Arbeitgeber. Für Vermittler ergebe sich also eine gute Gelegenheit, mit ihren Firmenkunden ins Gespräch zu kommen und sich über die gegebenenfalls erforderlichen Erhöhungen in der bAV zusätzliche Umsätze zu erschließen. Mehr dazu im Gespräch. Zu den im Interview erwähnten Webinaren geht es hier: Übergangsjingle
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, trat zum Jahresanfang 2018 in Kraft. Alle seitdem abgeschlossenen Entgeltumwandlungen müssen die im Gesetz vorgesehenen 15 Prozent Pflichtzuschuss des Arbeitgebers enthalten, der damit eingesparte Sozialversicherungsbeiträge an seine Arbeitnehmer weitergibt. Für Altverträge gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2022. Höchste Zeit für Vermittler also, jetzt die Umsetzung in Gang zu setzen, empfiehlt Cordula Vis-Paulus, die Direktionsbeauftragte betriebliche Altersversorgung im Bereich Vertrieb der LV 1871 ist. Denn bislang gebe es in der Branche noch kaum Aufklärung für die Arbeitgeber. Für Vermittler ergebe sich also eine gute Gelegenheit, mit ihren Firmenkunden ins Gespräch zu kommen und sich über die gegebenenfalls erforderlichen Erhöhungen in der bAV zusätzliche Umsätze zu erschließen. Mehr dazu im Gespräch. Zu den im Interview erwähnten Webinaren geht es hier: Die News der Woche, Teil 1
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, trat zum Jahresanfang 2018 in Kraft. Alle seitdem abgeschlossenen Entgeltumwandlungen müssen die im Gesetz vorgesehenen 15 Prozent Pflichtzuschuss des Arbeitgebers enthalten, der damit eingesparte Sozialversicherungsbeiträge an seine Arbeitnehmer weitergibt. Für Altverträge gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2022. Höchste Zeit für Vermittler also, jetzt die Umsetzung in Gang zu setzen, empfiehlt Cordula Vis-Paulus, die Direktionsbeauftragte betriebliche Altersversorgung im Bereich Vertrieb der LV 1871 ist. Denn bislang gebe es in der Branche noch kaum Aufklärung für die Arbeitgeber. Für Vermittler ergebe sich also eine gute Gelegenheit, mit ihren Firmenkunden ins Gespräch zu kommen und sich über die gegebenenfalls erforderlichen Erhöhungen in der bAV zusätzliche Umsätze zu erschließen. Mehr dazu im Gespräch. Zu den im Interview erwähnten Webinaren geht es hier: Als „Blutbank, in der die Vampire die Buchhaltung machen“, hatte der Verhaltensökonom Hartmut Walz jüngst die Lebensversicherer geschmäht, wie Pfefferminzia am 10. Februar online berichtete. Walz kam als Experte in der ARD-Reportage „Keine Zinsen – miese Rente“ ausführlich zu Wort und kritisierte darin vor allem die Kostenkalkulation der Lebensversicherer, insbesondere im Umgang mit der Riester-Rente. Das Echo auf unserern Beitrag war gewaltig – und bot von voller Zustimmung bis entschiedener Ablehung die volle Bandbreite.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, trat zum Jahresanfang 2018 in Kraft. Alle seitdem abgeschlossenen Entgeltumwandlungen müssen die im Gesetz vorgesehenen 15 Prozent Pflichtzuschuss des Arbeitgebers enthalten, der damit eingesparte Sozialversicherungsbeiträge an seine Arbeitnehmer weitergibt. Für Altverträge gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2022. Höchste Zeit für Vermittler also, jetzt die Umsetzung in Gang zu setzen, empfiehlt Cordula Vis-Paulus, die Direktionsbeauftragte betriebliche Altersversorgung im Bereich Vertrieb der LV 1871 ist. Denn bislang gebe es in der Branche noch kaum Aufklärung für die Arbeitgeber. Für Vermittler ergebe sich also eine gute Gelegenheit, mit ihren Firmenkunden ins Gespräch zu kommen und sich über die gegebenenfalls erforderlichen Erhöhungen in der bAV zusätzliche Umsätze zu erschließen. Mehr dazu im Gespräch. Zu den im Interview erwähnten Webinaren geht es hier: Von dieser Resonanz womöglich angestachelt, legte der Professor von der Hochschule Ludwigshafen in seinem Blog nun noch einmal nach. Am Freitag kritisierte er in einem langen Beitrag den Auftritt von Jörg Asmussen in besagter Sendung. Asmussen wurde in seiner Funktion als Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) interviewt. Darin äußerte er sich zu dem Vorwurf, dass die Lebensversicherer mit zu hohen Kosten operierten und dass es Wissenschaftlern wie Walz nicht ermöglicht werde, in die Kalkulation der Anbieter schauen zu dürfen.
Asmussen sagte der ARD wörtlich: „Ich glaube, der Vorwurf ist so nicht richtig. Kostentransparenz ist für uns gesetzlich vorgeschrieben. Wir müssen unsere Kostenstruktur offenlegen.“ Und weiter: „Wir benennen seit 2015 für Lebensversicherungen die Kostenstruktur in einer einzigen Kennzahl, das sind die Effektivkosten – also das machen wir.“
Asmussen sagte der ARD wörtlich: Diese Aussage sei „großer Blödsinn“, schimpft Walz nun in seinem Blog-Beitrag – der „Cheflobbyist der Versicherer“ betreibe gar „Volksverdummung“. „Man kann eine Struktur nicht in einer Kennzahl benennen – eine Struktur ist eine Zusammensetzung, ein Gefüge, ein Aufbau“, schreibt Walz. Eine Kennzahl sei hingegen eine Zahl, eine Nummer, in der man „bestenfalls die Kostenhöhe benennen und offenlegen“ könne. „Dafür würde ich mir dann eine klare Angabe in Euro wünschen, die mir sagt, welcher Teil meines Blutes von den Vampiren der Blutbank abgezweigt wird“, knüpft Walz an seinen bildhaften Vergleich aus der ARD-Doku an.
Asmussen sagte der ARD wörtlich: Bei der Effektivkostenquote, auf die Asmussen verwies, handelt es sich Walz zufolge hingegen um eine „raffinierte optische Täuschung“. „Die von der Lobby durchgesetzte Angabe provoziert nämlich das völlig falsche Verständnis, dass sich die Effektivkosten auf die vom Kunden bezahlten Beiträge bezögen.“ Doch das sei „mitnichten der Fall“. Dazu verweist er unter anderem auf Berechnungen der Verbraucherzentrale Hamburg vom 7. September 2015, wonach eine DEVK-Lebensversicherung „mit einer ausgewiesenen Effektivkostenquote von 0,44 Prozent bei 100 Euro Monatsbeitrag stolze 11,93 Euro als Kosten einbehielt“. Diesen Betrag würde „jeder Normaldenkende als Kostenquote von knapp 12 Prozent verstehen“, schreibt Walz, aber das sei eine „Täuschung“ – und spottet, dass die Versicherungsmathematiker bestimmt lange gebraucht hätten, um sich eine „solch geniale Kennzahl“ auszudenken. Denn diese sei „eine hervorragende Informationsverhinderungskennzahl!“, echauffiert sich der Blog-Autor.
Asmussen sagte der ARD wörtlich: Tja – und was sagt der GDV zu diesem Schwall der Empörung. Gar nichts. „Wir verzichten auf einen Kommentar“, teilte ein Sprecher des Verbandes auf Anfrage von Pfefferminzia mit. Schade eigentlich. Das hätte bestimmt eine spannende Diskussion werden können.
Jingle:
Jingle: Der Vertriebstipp
Jingle: Wohl jeder Vermittler hat inzwischen eine eigene Homepage, um potenzielle Kunden über die eigene Beratungsdienstleistung aufzuklären. Aber eine gute Homepage kann mehr, ist Peter Schmidt, Chef der Unternehmensberatung Consulting & Coaching Berlin, überzeugt. Sie sollte auch einen Beitrag zur Kundenbindung und zum Online-Verkauf leisten, erklärt Schmidt in seiner Kolumne.
Jingle: Übergangsjingle
Jingle: Die News der Woche, Teil 2
Jingle: Kaum ist die Diskussion um einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wieder aufgeploppt, wird sie von den üblichen Verdächtigen gehörig befeuert. Gerhard Schick, einst für die Grünen Mitglied des Bundestages und nun Vorstand der sogenannten „Bürgerbewegung Finanzwende“, teilt in einem Interview mit der Zeitschrift „Öko-Test“ gehörig gegen die Provisionsberatung aus.
Jingle: „Wie ein Anwalt und ein Steuerberater sollten auch Finanzberater nur im Interesse ihrer Mandanten tätig sein“, fordert Schick in dem Interview. „Das ist der Vertrieb in Banken und Sparkassen, aber auch von vielen freien Vermittlern nicht. Hier steuern Provisionen, die sie von den Anbietern der Produkte erhalten, was sie ihren Kunden verkaufen. Es mag zwar auch gute und seriöse Provisionsberater geben, aber besser ist es, sich einen Honorarberater zu suchen, der keinerlei Vergütung von den Produktanbietern erhält.“
Jingle: Für Schick ist ein Berater, der auf Provisionsbasis arbeitet, „ja eigentlich kein Berater, sondern ein Verkäufer.“ Das sei so, als würde man sich von einem Anwalt vertreten lassen, der für die Gegenseite arbeite, oder einem Arzt vertrauen, der bei einem PharmaUnternehmen angestellt sei, meint der Ex-Politiker weiter. „Wer sich nicht auskennt, läuft Gefahr, gnadenlos ausgenommen zu werden“, schiebt er hinterher.
Natürlich erntet Schick dafür auf unserer Facebook-Seite Kritik: „Ich mache den Job seit 18 Jahren und bin mir sicher, dass man gut beraten und verkaufen kann. Ein Kunde merkt sich doch, wo er ordentlich beraten wurde und kauft dann genau dort aus diesem Grunde noch mal“, schreibt einer unserer Leser. „Politiker arbeiten selbstverständlich ehrenamtlich ohne Geld....“, wirft ein anderer den Ironie-Modus an. Und ein dritter warnt in punkto Honorarberatung: „Herr Schick vergisst, dass auch Honorarberater verkaufen müssen und zwar ihre Honorarberatung. Und dann darf es eben schon mal eine Stunde Beratung mehr sein, weil der Fall ja angeblich so kompliziert ist.“ Und da dürfte wohl auch was dran sein.
Natürlich erntet Schick dafür auf unserer Facebook-Seite Kritik: Jingle
Natürlich erntet Schick dafür auf unserer Facebook-Seite Kritik: Das Schwerpunktthema
Binnen rund zwei Jahren hat sich der Assekuradeur OCC im Netz neu erfunden. Der Lübecker Anbieter von Spezialversicherungen für Oldtimer, klassische Motorräder, historische Nutzfahrzeuge & Co. startete im World Wide Web standardmäßig: Mit Homepage und Facebook-Seite. Heute gibt es auch jeweils Profile und Kanäle auf Youtube, Instagram, TikTok, Pinterest und Clubhouse. Steckt da Strategie dahinter? Na klar, betont OCC-Geschäftsführerin Désirée Mettraux. Wie diese zum Beispiel für den megagehypten Social-Media-Kanal Clubhouse aussieht, verriet sie uns im Interview.
Binnen rund zwei Jahren hat sich der Assekuradeur OCC im Netz neu erfunden. Der Lübecker Anbieter von Spezialversicherungen für Oldtimer, klassische Motorräder, historische Nutzfahrzeuge & Co. startete im World Wide Web standardmäßig: Musikalischer Übergangsjingle
Binnen rund zwei Jahren hat sich der Assekuradeur OCC im Netz neu erfunden. Der Lübecker Anbieter von Spezialversicherungen für Oldtimer, klassische Motorräder, historische Nutzfahrzeuge & Co. startete im World Wide Web standardmäßig: So, das war’s mit Folge 31 unseres Podcasts. Wie hat sie Ihnen gefallen? Lassen Sie es uns gerne wissen unter redaktion@pfefferminzia.de. Über Feedback freuen wir uns genauso wie über Themenwünsche, Vorschläge für Interviewpartner & Co.
Und pssst. Wir verraten Ihnen hier schon mal das Schwerpunktthema für März: Nachhaltigkeit. Denn da kommt einiges auf Vermittler zu. Aber etwas müssen Sie sich noch gedulden, bis kommenden Freitag nämlich. Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Und pssst. Wir verraten Ihnen hier schon mal das Schwerpunktthema für März: Abspann