Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

Podcast-Folge 287: Betriebshaftpflicht und Elementarschadenversicherung

Audio herunterladen: MP3 | AAC | OGG | OPUS
Transkript lesen

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 287 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 23. Oktober 2026.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk widmen wir uns dem Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Elementarschadenversicherung. • Mit Stephan von Heymann sprechen wir über zu niedrige Deckungssummen in der Betriebshaftpflicht. • Und in den News der Woche ist Trade Republic nun auch ins Versicherungsgeschäft eingestiegen. Das Vertriebskostenverbot in der Frühstartrente wird aufgeweicht. Es gibt erste Zahlen zur KFZ-Wechselsaison 2026. Und der Bundesrat fordert das Recht auf Vergessenwerden für Krebs.

Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Justizministerin Stefanie Hubig und Finanzminister Lars Klingbeil wollen die Wohngebäudeversicherung um Elementarschäden erweitern. Das sieht ein Eckpunktepapier vor. Auch bestehende Policen sollen angepasst werden. Darüber sprechen wir.

Pfefferminzia auf der DKM! Kommen Sie uns gerne besuchen, Sie finden uns in Halle 3, Stand F 14. Es lohnt sich doppelt, denn wir machen eine kleine Gipfeltour. Das ist eine Spendenaktion mit HiKiZ – ein gemeinnütziger Verein, der benachteiligte Kinder unterstützt. Wenn Sie an unseren Stand kommen und sich einscannen lassen, spenden Sie quasi Ihre Höhenmeter, die Sie auf dem Weg zu uns zurückgelegt haben. Diese Höhenmeter wandeln wir eine Spende für HiKiZ um. Und Sie nehmen zusätzlich an einem Gewinnspiel teil. Es lohnt sich also, schauen Sie vorbei.

Ruhestandsplanung – vom Vermögensaufbau zur finanziellen Freiheit im Alter: In unserem Pfefferminzia-Roundtable am 3. November ab 14 Uhr sprechen wir darüber mit Expertinnen und Experten aus Vertrieb und Versicherung. Jetzt kostenfrei anmelden!

Im Gespräch Mit Stephan von Heymann Die furchtbare Brandkatastrophe im schweizerischen Crans-Montana Anfang 2026 hat Stephan von Heymann aufgerüttelt. Er ist Marktbeobachter, Haftpflicht-Underwriter und Herausgeber das Sachthemen-Blogs. Und er stellt fest, dass die Deckungssummen für Personenschäden in der Betriebshaftpflicht seit Jahren viel zu niedrig liegen. Warum ist das gefährlich? Und wie sollten Makler damit umgehen? Darüber spreche ich jetzt mit Stephan.

Die News der Woche Auf zu neuen Ufern: Die Neobank Trade Republic hat eine Versicherungstochter in Liechtenstein gegründet. Die Justinian Versicherungs AG gilt als Versicherungsunternehmen nach dem liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetz. Wie die dortige Versicherungsaufsicht mitteilt, darf die Justinian die Versicherungszweige 1 und 3 betreiben. Sprich: Lebensversicherungen und Fondspolicen.

Trade Republic begann vor elf Jahren zunächst als Online-Broker, über den Kunden eigenmächtig und besonders günstig Wertpapiere handeln konnten. Heute hat es eine Bafin-Lizenz als Vollbank und betreut eigenen Angaben zufolge über 10 Millionen Kunden in 18 Ländern in Europa. Nun also der Einstieg ins Lebensversicherungsgeschäft, das Neobroker ja eigentlich so verachten? Warum? Eine entsprechende Anfrage haben wir Trade Republic vorgelegt, aber noch keine Antworten erhalten. Doch schon jetzt vermuten Marktteilnehmer, dass der Schritt mit der Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge zusammenhängt.

Die Vorsorgereform erlaubt zwar neuerdings das geförderte Altersvorsorgedepot. Doch das läuft ohne Garantien und ohne lebenslange Rente, stattdessen mit nachgeschaltetem Auszahlplan. Das entsprechende Gesetz erlaubt jedoch auch Produkte mit Garantien von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge und/oder lebenslanger Rente. So etwas lässt sich aber mit Neobrokerdepots kaum oder gar nicht darstellen, sondern nur mit Policen und aktuariellem Hintergrund. Und mit der entsprechenden Lizenz. Trade Republic erschließt sich damit das Geschäftsfeld mit besonders vorsichtigen Anlegern.

Während sich Trade Republic dazu in Schweigen hüllt, kündigte es vor einigen Tagen mit einigem Tamtam die Konditionen fürs Altersvorsorgedepot an. Komplett kostenlos soll es sein, sogar auf die ETFs sollen keine Produktkosten anfallen. Was aber für die neuen Policen aus Liechtenstein höchstwahrscheinlich nicht gilt.

Jingle Lässt sich die Frühstartrente nun doch mit Abschluss- und Vertriebskosten und damit mit Provision für Vermittler unter die Leute bringen? Es sieht zumindest zum Teil so aus. Denn der Bundestag hat eine Version des Gesetzentwurfs beschlossen, die sich ein Stück weit vom ursprünglichen Entwurf unterscheidet. Jetzt fehlt nur noch das Okay des Bundesrats.

Ein geänderter Punkt betrifft Abschluss- und Vertriebskosten. Laut ursprünglichem Entwurf durften die nämlich für die kompletten Verträge gar nicht anfallen. Nun bezieht sich das nur noch auf den staatlichen Zuschuss (also die 10 Euro im Monat) und die daraus erwachsenden Erträge.

Buttern jedoch die Sparer oder andere freiwillig noch etwas hinzu, dürfen die Produktanbieter auf diese Beträge Abschluss- und Vertriebskosten berechnen. 6.840 Euro solcher Zuschüsse pro Jahr sind erlaubt. Das wiederum öffnet Spielraum für Provision an den Vertrieb. Der Deckel von einem Prozent für Effektivkosten gilt jedoch auch dort.

Angenehm überrascht zeigen sich die Vermittlerverbände. Die hatten ohnehin schon gefragt, wie sich denn die Frühstartrente durchsetzen soll, wenn es keine Provision für den Vertrieb gibt. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, lobt: „Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Beratung und Betreuung nicht zum Nulltarif zu haben sind. Wer Familien für langfristige Altersvorsorge gewinnen will, muss auch dafür sorgen, dass qualifizierte Beratung wirtschaftlich möglich bleibt. Dass diese Erkenntnis noch Eingang in das Gesetz gefunden hat, ist ein wichtiger Fortschritt.“

Ähnlich äußert sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Nach dessen Auffassung helfe das gelockerte Verbot dabei, „die persönliche Beratung auch bei freiwilligen Zuzahlungen jenseits des Standarddepots wirtschaftlich tragfähig zu halten“.

Jingle Die Wechselsaison 2026 in der KFZ-Versicherung wird wohl weniger wild als im vergangenen Jahr. Laut einer Umfrage der ADAC Autoversicherung denken 35 Prozent der Befragten über einen Wechsel nach, weitere 4 Prozent haben sich schon für einen neuen Anbieter entschieden. 2025 hatten noch 46 Prozent der Versicherten einen Wechsel erwogen.

57 Prozent wollen bei ihrem bisherigen Versicherer bleiben, 3 Prozent machen keine Angabe. Unverändert zum Vorjahr haben 25 Prozent noch nie ihre KFZ-Versicherung gewechselt.

33 Prozent der Befragten würden bereits bei einer Ersparnis von bis zu 100 Euro einen Wechsel in Betracht ziehen. Trotzdem geben 65 Prozent an, dass ihnen bei der KFZ-Versicherung Leistungen und Service wichtiger sind als der Preis. Der ADAC rät, Tarife sorgfältig zu vergleichen. Neben dem Jahresbeitrag seien der Leistungsumfang, die Regelungen zur groben Fahrlässigkeit, die Höhe möglicher Selbstbeteiligungen sowie der Service im Schadenfall entscheidend.

.Jingle Vor einigen Monaten beschloss die SPD: Menschen sollen das Recht bekommen, dass überstandene Krebserkrankungen nach einer gewissen Zeit keine Rolle mehr spielen dürfen. Nun bekommt der Vorschlag Rückenwind aus dem Bundesrat. Er richtete auf Betreiben einiger Länder eine sogenannte Entschließung an die Bundesregierung. Die soll darauf nun mindestens reagieren. Befolgen muss sie sie aber nicht.

Was verlangen die Länder? Die Bundesregierung soll ein Gesetz auf den Weg bringen, das das Recht regelt: Menschen sollen nach überstandener Krebserkrankung diese „nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen“ nicht mehr offenlegen müssen. Das betrifft insbesondere Versicherungen, Kreditverträge und Adoption von Kindern, bei denen Betroffene durch so eine frühere Erkrankung weiter benachteiligt werden könnten. Zudem soll sie verbieten, dass man Daten zu überwundenem Krebs nach der erwähnten Frist weiter nutzt. Im Rahmen von Behandlung und Pflege soll man jedoch weiter darauf zugreifen können.

Bleibt die Frage, was medizinisch begründete Fristen sind. Um das herauszufinden, soll die Regierung drei Aspekte berücksichtigen:

  1. aktueller Stand der Krebsforschung
  2. wissenschaftlich belegte Rückfall- und Langzeitrisiken
  3. international anerkannte medizinische Kriterien für Heilung und dauerhafte Remission

Um alles konkret auszugestalten, soll sich die Regierung – so der Antrag weiter – an Maßnahmen und Erfahrungen in anderen europäischen Ländern orientieren. Gesetzliche Krebsregister seien neu auszurichten, dass sie weiter ihre Aufgaben erfüllen können.

Doch dort soll es nicht enden. Der Bundesrat bittet die Regierung freundlich, auch weitere Krankheiten in den Blick zu nehmen. Auch sie soll man irgendwann vergessen können, zumindest soweit es medizinisch untermauert ist.

Abmod Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Wir hören uns am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.


Kommentare


Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.

Über diesen Podcast

Jede Woche gibt es von der Redaktion des Fachmagazins und Onlineportals Pfefferminzia was auf die Ohren. Sie hören die wichtigsten Versicherungsthemen der Woche, die die Branche bewegt haben, garniert mit Trends, Tipps, Meinungen und Hintergundinfos. Schalten Sie ein – jeden Freitag neu!

von und mit Karen Schmidt, Andreas Harms

Abonnieren

Follow us