Podcast-Folge 283: Realrenditen von Lebenspolicen und Privatkunden-Studie
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 283 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 25. September 2026.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk widmen wir uns der eher schwachen Realrendite von Lebensversicherungen. • Mit Michael Schulte von der Unternehmensberatung MSR sprechen wir über Privatkunden von Versicherungen. • Und in den News der Woche sorgt Bundeskanzler Friedrich Merz mit seinen Aussagen zur Krankenversicherung für Empörung. Unternehmen dürfen immer Pensionsrückstellungen bilden. Der Wunsch nach persönlicher Beratung nimmt ab. Und im Arbeitsrechtsschutz geht es rund.
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Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Die klassische Lebensversicherung ist renditetechnisch umstritten – nicht zuletzt seit der ausgeprägten Niedrigzinsphase, die die Erträge drückte. Neues Futter für Kritiker liefert nun eine Studie, die tausend echte Verträge auswertet und dabei auf schwache Ergebnisse stößt. Darüber sprechen wir. https://www.pfefferminzia.de/vorsorge/die-schwache-reale-rendite-der-lebensversicherung/
Und noch kurz etwas in eigener Sache: Viele Abläufe im Maklerbüro fressen Zeit, die im Beratungsgeschäft fehlt. Besonders spürbar wird das in der KFZ-Wechselzeit, wenn viele Kunden gleichzeitig wechseln wollen. Dann fehlen mal die Unterlagen oder es häufen sich Rückfragen der Kunden.
Im kostenfreien Pfefferminzia-Webinar am 8. Oktober um 10 Uhr zeigt Adrian Reininger, Vertriebsdirektor bei Flixcheck, wie Makler solche Prozesse digitalisieren und effizienter gestalten können.
Hier geht es zur kostenfreien Anmeldung: https://pfefferminzia.webinargeek.com/ohne-stress-durch-die-kfz-wechselzeit-was-ki-automatisierung-und-digitale-prozesse-maklern-heute-wirklich-abnehmen
Hinweis: IDD-Zeit gibt es nicht.
Im Gespräch Mit Michael Schulte, MSR Consulting Die Unternehmensberatung MSR Consulting guckt Kunden und Vermittlern von Versicherungen regelmäßig in den Kopf. Jetzt ist wieder eine riesige Studie dazu erschienen, und ich möchte von Projektmanager Michael Schulte wissen, was da drin steht. Es geht um Kundenwechsel, steigende Prämien und den schwindenden Charme von Digitaltechnik.
Die News der Woche Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat nach den Wahlschlappen seiner Partei in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern eine Debatte über das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung angestoßen. Nach den Sitzungen der CDU-Parteigremien am Montag in Berlin erklärte Merz, dass viele Menschen das Nebeneinander von PKV und GKV als „Gerechtigkeitsproblem“ wahrnähmen – eine Einschätzung, die er teile.
Als Beispiel nannte der Kanzler den verbreiteten Eindruck, dass Privatversicherte sofort jede Leistung erhielten, während gesetzlich Versicherte teils wochen- oder monatelang auf Termine warten müssten. Zwar gebe es für beide Systeme gute Gründe, so Merz, doch angesichts der Wahrnehmung in der Bevölkerung müsse die Politik gegensteuern.
Merz betonte, dass die Reformvorhaben der Koalition im Gesundheitsbereich „wirkungsgleich auf die private Krankenversicherung übertragen“ werden müssten. „Das haben wir bis jetzt nicht gemacht, und das werden wir nachholen müssen“, so der Kanzler. Was das genau bedeutet, sagte er indes nicht.
Eine Regierungssprecherin stellte nachträglich klar, der Kanzler habe das Krankenversicherungssystem als solches nicht infrage gestellt. Aber der Schaden ist schon angerichtet. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, schimpft: „Ein Gesundheitssystem ohne PKV ist eine Versorgung mit weniger Geld für alle.“ PKV- Verbandsdirektor Florian Reuther schmettert: „Einheitssysteme sind die Einladung zu echter Zwei-Klassen-Medizin. Eine Abschaffung oder auch nur Einschränkung unseres dualen Systems bedeutet, das Umlageverfahren auf immer größere Bevölkerungsteile auszuweiten. Finanzieren müssen das die heute jungen Menschen über immer höhere Beitragszahlungen in der Zukunft.“
Positiv sieht den Vorstoß naturgemäß der Koalitionspartner SPD, der schon lange mit einer Bürgerversicherung liebäugelt. Hier sagt SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis: „Friedrich Merz spricht einen Punkt an, der für die Akzeptanz unseres Sozialstaates von zentraler Bedeutung ist.“ Daher gelte es unter anderem, den Zugang zur Versorgung stärker nach dem medizinischen Bedarf zu organisieren und die Patientensteuerung zu verbessern.
Und der GKV-Spitzenverband bringt etwas mehr Sachlichkeit in die Debatte, indem er eine Idee präsentiert, um besagtes Facharztterminproblem zu lösen. So meint die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis: „Um einen gerechten und effizienten Zugang zur Versorgung zu schaffen, brauchen wir eine gesetzliche Regelung für eine tagesaktuelle Terminplattform. Hier würden alle Arztpraxen einen festzulegenden Anteil ihrer GKV-Termine zur Verfügung stellen. Und wer dabei faire Bedingungen und echte Gleichbehandlung will, sollte zudem dafür sorgen, dass bei der Terminvergabe nicht mehr danach gefragt werden darf, ob jemand gesetzlich oder privat versichert ist.“
Jingle Unternehmen dürfen auch dann Pensionsrückstellungen bilden, wenn die tatsächliche spätere Betriebsrente noch nicht feststeht. Das zementiert das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben.
Darin bezieht es sich auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem September 2024. Damals stritt ein Unternehmen mit dem Finanzamt darüber, ob es Pensionsrückstellungen bilden durfte. Es hatte für mehrere Angestellte betriebliche Altersversorgungen (bAV) mit sogenannter beitragsorientierter Leistungszusage abgeschlossen. Feststanden also nur die einzuzahlenden Beiträge, nicht die am Ende daraus entspringende Rente. Die Beiträge flossen in Investmentfonds, weshalb es auch keine garantierte Rendite gab.
Nun muss man feststellen: Wenn Unternehmen Rückstellungen bilden, drücken sie ihren Gewinn beziehungsweise erhöhen ihren Verlust und sparen damit Steuern. Es ist also grundsätzlich in ihrem Interesse. Das Finanzamt stänkerte dagegen und war der Meinung, dass das Unternehmen keine Pensionsrückstellungen bilden durfte.
Der BFH richtete damals: Unternehmen dürfen solche Rückstellungen bilden, auch unter der „aufschiebenden Bedingung“, dass „sich die Höhe der zugesagten Leistung danach richtet, welchen Wert eine Rückdeckungslebensversicherung, die in Fondsanteile investiert, beim Eintritt des Versorgungsfalls hat.“ Heißt frei übersetzt: Das Unternehmen muss keine bestimmte Rente garantieren. Es reicht, wenn sie einfach nur eine Rente garantiert, die sich in der Höhe nach der Wertentwicklung richtet. Wie hoch die Rückstellung sein muss, richtet sich ebenfalls nach Paragraf 6a im EstG.
Das Finanzministerium erklärt nun, dass dieser Einzelfall auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist. Die Höhe ist der Kurswert der Wertpapiere zum Bilanzstichtag, mindestens ein eventuell zugesagter Mindestbetrag. In dem Zusammenhang hebt das Ministerium sein eigenes Schreiben vom 17. Dezember 2002 auf. Damals noch unter Finanzminister Hans Eichel. Die Älteren kennen ihn vielleicht noch.
Jingle Wenn sich Menschen beraten lassen, dann zunehmend per Video. Das zeigt eine aktuelle Datenauswertung des unabhängigen Finanzportals Whofinance. 100.000 Kundenbewertungen hat das Team im Zeitraum von Januar 2024 bis August 2026 ausgewertet.
Die persönliche Beratung vor Ort nimmt danach branchenübergreifend ab. Wie sehr, hängt vom Beratungsthema ab. Bei der Baufinanzierung bevorzugen die Verbraucher das persönliche Gespräch. 69 Prozent der Kunden sagen das. Bei der Geldanlage ist es ähnlich, 63 Prozent wollen sich von Angesicht zu Angesicht unterhalten.
Erstaunlicherweise wollen nur 55 Prozent der Menschen ihre Versicherungsfragen mit einem Berater vor Ort klären. Im Segment der Altersvorsorge finden 55 Prozent eine Videoberatung völlig ausreichend.
„Berater, die auch in Zukunft erfolgreich sein wollen, müssen technologisch auf den neuesten Stand kommen“, sagt Mustafa Behan, Gründer von Whofinance. „Kunden wollen nach wie vor menschliche Beratung – allerdings muss diese auch technologisch auf Kundenbedürfnisse angepasst sein.“
.Jingle Es gibt mehr Zoff am Arbeitsplatz. Oder vielmehr am Nicht-Mehr-Arbeitsplatz. Denn Beschäftigte nutzen den Arbeitsrechtsschutz in diesem Jahr häufiger als in den Vorjahren. Das meldet der Versichererverband GDV auf Basis einer aktuellen Statistik. Vor allem Streitigkeiten ums Arbeitsverhältnis fallen stärker ins Gewicht.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagt: „Im zweiten Quartal 2026 entfielen bereits 15,3 Prozent aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung auf Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis. Ein Jahr zuvor waren es 14,6 Prozent und 2024 noch 14,2 Prozent.“
Der Verband verweist als Ursache auf die schwache Wirtschaft. Zwischen 2019 und 2025 wuchs die Wirtschaftsleistung insgesamt um weniger als ein Prozent pro Jahr. Zugleich bleibt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen über dem Vorjahresniveau. Auch der Arbeitsmarkt liefert Anzeichen. Im August waren in Deutschland gut 3 Millionen Menschen arbeitslos, 36.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Bundesagentur für Arbeit spricht von einer weiterhin schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt.
„Wenn Unternehmen Stellen abbauen oder umstrukturieren, nehmen auch die Konflikte am und um den Arbeitsplatz zu. Für Beschäftigte kann es dann schnell um die eigene wirtschaftliche Existenz gehen“, so Asmussen weiter. „Der Arbeitsrechtsschutz gewinnt deshalb gerade in einer Phase schwacher Konjunktur zunehmend an Bedeutung.“
Vor diesem Hintergrund bewerten Rechtsschutzversicherer ihre Lage nun anders. Fast alle befragten Unternehmen berichteten im ersten Quartal 2026 von einer ungünstigeren Schadenentwicklung als im Vorjahr. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Rechtsschutz weiter. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der GDV ein Beitragswachstum von 4,5 Prozent.
Abmod Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Wir hören uns am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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