Die Woche #220 – Rechtssicher Gründen, Maklermarkt 2035 und KI-Hacks für Makler
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 220 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 04. April 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk gehen wir noch einmal auf eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung ein – und welche Reaktionen es aus der Branche darauf gibt. • Wir haben noch drei weitere Gespräche von der MMM-Messe der Fonds Finanz für Sie – und zwar mit Tobias Strübing, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, Maximilian Buddecke, Vorstand die Bayerische Pro Kunde und Leona Spauszus, Geschäftsführerin von Leona Media Marketing. • Und in den News der Woche haben wir bei der Aufsicht Bafin mal nachgefragt, in welchen Topf eigentlich Bußgelder fließen. Und eine Analyse des Rating-Hauses Assekurata zeigt, dass die Lebensversicherer ein Wiederanlage-Problem haben.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Im Schmolltalk gehen wir auf Reaktionen zu einer geplanten Elementarschadenpflichtversicherung ein.
Im Gespräch Wie in der vergangenen Woche haben wir noch ein paar Interviews von der MMM-Messe für Sie, die unsere Kollegin Barbara Bocks geführt hat. Wir starten mit Maximilian Buddecke, Vorstand von die Bayerische Pro Kunde. Das Thema: Wie der Versicherungsvertrieb im Jahre 2035 aussehen könnte.
Interview Buddecke
Als zweiten Gast hat Barbara mit Leona Spauszus gesprochen, Geschäftsführerin von Leona Media Marketing. Hier geht es um die allgegenwärtige künstliche Intelligenz (KI) und welche Hacks für Makler dabei tatsächlich interessant sind.
Interview Spauszus
Und das letzte Interview dreht sich um das Thema: Rechtssicher gründen für Makler. Der Gast ist – wie der Titel vermuten lässt – ein Rechtsanwalt. Nämlich Tobias Strübing, Partner der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte aus Berlin.
Interview Strübing
Die News der Woche Im Podcast vergangene Woche hatten wir darüber berichtet: Die Talanx muss fast 1,1 Millionen Euro Bußgeld an die Bafin zahlen, weil sie gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. Konkret hatte der Konzern nicht rechtzeitig bekanntgegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich ist.
Beim Vorlesen dieser Nachricht für den Podcast kam dann die spontane Frage bei uns auf: Was passiert eigentlich mit diesem Geld? Und prompt haben wir die Bafin mal angeschrieben und nachgehakt.
Ergebnis: Es kommt drauf an. Der Sprecher der Bafin unterschied zunächst zwischen solchen Bußgeldern wie bei der Talanx und sogenannten Zwangsgeldern. Bußgelder werden als Strafe fällig, wenn ein Unternehmen oder eine Person bereits gegen Vorschriften verstoßen hat. Zwangsgelder sollen hingegen jemanden dazu zwingen, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Sie können mehrfach für einen einzigen Tatbestand fällig werden.
Bußgelder erhebt die Bafin zwar und verbucht sie auch. Doch sie fließen direkt in den Bundeshaushalt. In der Bafin-Haushaltsrechnung tauchen sie nicht einmal auf. Damit ist klar: Das Bußgeld der Talanx entlastet direkt den Staat. Auslagen, die der Zahlungspflichtige in dem Zusammenhang zu erstatten hat, gehen aber wieder zurück an die Bafin. 2023 verhängte die Bafin Bußgelder im Gesamtbetrag von 10,2 Millionen Euro.
Bei Zwangsgeldern sind die Zahlen deutlich kleiner. Um sich das Ausmaß vorstellen zu können: 2023 nahm die Bafin als Zwangsgelder und erstattete Aufwendungen insgesamt 288.000 Euro ein. Wie bereits erwähnt wandert das Geld in den eigenen Haushalt und ist sogar in den Haushaltsplänen als Posten einkalkuliert.
Jingle Versicherer sind nicht besonders gut darin, das Geld ablaufender Lebensversicherung zu halten. Das stellt die Rating-Agentur Assekurata in einer Analyse fest. So erklärten in den vergangenen drei Jahren im Schnitt nur rund 51 Prozent der etwa 1.200 Kunden, die eine einmalige Kapitalzahlung erhalten haben, dass sie ein Wiederanlage-Angebot ihres Versicherers erhalten haben. Im schlechtesten Fall lag diese Quote bei 23 Prozent, im besten Fall bei rund 64 Prozent.
Noch deutlich schlechter fällt die Annahmequote aus: Weniger als jeder dritte Kunde hat ein solches Wiederanlage-Angebot tatsächlich angenommen. Der beste Versicherer erreicht hier immerhin nahezu 62 Prozent, während der schlechteste mit nur gut 3 Prozent weit hinterherhinkt. Im Schnitt legen also 15 Prozent der Befragten ihr Kapital wieder an.
Versicherer, die ihre Kunden nicht aktiv auf die Wiederanlage ihrer Ablaufleistungen ansprechen oder nicht überzeugend genug sind, verlieren nicht nur wertvolles Kapital, sondern schlimmstenfalls auch die Kundenbeziehung, warnt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei Assekurata. Denn wenn ein Kunde das Geld erstmal woanders, sei es bei einem anderen Anbieter oder bei einer Bank oder Fondsgesellschaft angelegt hat, ist er erfahrungsgemäß nur schwer dazu zu bewegen, zurückzukehren.
Ein systematisches und personalisiertes Wiederanlage-Management könnte den Unterschied machen, glaubt Heermann. Es gelte, Kunden kontinuierlich und aktiv anzusprechen. Eine einmalige Ansprache zum Zeitpunkt des Ablaufs reiche nicht mehr aus. Vielmehr müssten Versicherer langfristige Beziehungen zu ihren Kunden aufbauen, um Vertrauen zu schaffen und die Wiederanlagequote zu steigern.
Außerdem sollten Versicherer maßgeschneiderte Angebote entwickeln, die zur individuellen Lebenssituation des Kunden passen. Das erfordert eine detaillierte Analyse der finanziellen und persönlichen Lage des Kunden und eine darauf abgestimmte Beratung.
Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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