Die Woche – der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

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Die Woche #215 – Klaus Hermann über Kahado, Hilfe für Makler und Humor

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Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 215 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 28. Februar 2025.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk geht es um die Kinderkrankenversicherung der Arag. • Zum Gespräch geladen haben wir dieses Mal Versicherungsmakler Klaus Hermann, der über sein neues Portal Kahado spricht – und was es Maklern bietet. • Und in den News der Woche will die EU Berichtspflichten lockern, die Versicherungsbranche jubelt. Eine aktuelle Berechnung zeigt, dass die Rentenlücke eines Durchschnittsverdieners sich auf bis zu eine Million Euro summieren kann. Ein Gericht hat geurteilt, dass die Risikoklasse des ins Schwanken geratenen Immobilienfonds Uniimmo: Wohnen ZBI zu niedrig war. Und die elektronische Patientenakte ist noch nicht sehr weit verbreitet.

Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Die Arag zieht sich aus einem Segment der privaten Krankenvollversicherung teilweise zurück. Denn sie versichert Kinder unter 36 Monaten nicht mehr so ohne weiteres. Und sie senkt die Beitragsrückerstattung. Der Versicherungsmakler Walter Benda schreibt dazu einen gepfefferten Blog-Beitrag – und wir fragten bei der Arag nach. Darüber sprechen wir. https://www.pfefferminzia.de/gesundheit/kinderversicherung-und-beitragsrueckerstattung-was-die-arag-auf-die-vorwuerfe-eines-maklers-antwortet/

Im Gespräch Mit Versicherungsmakler Klaus Hermann Versicherungsmakler und Entertainer Klaus Hermann hat mit Kahado einen neuen, unabhängigen Dienstleister für die Versicherungsbranche gegründet. Was hinter dem Start-up steckt, was Makler dort erwartet und wie das Projekt anläuft, fragten wir Hermann im Gespräch.

Die News der Woche Wer hätte das gedacht? Die europäischen Gremien scheinen wirklich ihr Bürokratieaufkommen senken zu wollen. Denn die EU-Kommission hat ein sogenanntes Omnibus-Gesetzpaket vorgelegt. Dadurch würden Unternehmen um 6,3 Milliarden Euro entlastet, schätzt die EU-Kommission. Betroffen ist in erster Linie die Nachhaltigkeitsberichterstattung, aber auch das EU-Lieferkettengesetz. Beide sind Teile des „Green Deal“, der die EU eigentlich bis 2050 klimaneutral machen soll. Der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament müssen noch über das Paket beraten.

Wie die EU-Kommission mitteilt, sollen kleine und mittelgroße Unternehmen nun von der Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten befreit werden. Definitiv nicht mehr melden müssen dann Firmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro. Die Zahl der erfassten Unternehmen würde so um 80 Prozent sinken, schätzt die Kommission. Auch die Menge der zu berichtenden Nachhaltigkeitsdaten soll stark runtergehen, die Berichte sollen einfacher werden.

Das Lieferkettengesetz wiederum soll sich nur noch auf direkte Zulieferer beziehen. Nur bei konkreten Hinweisen auf problematische Praktiken sollen Unternehmen auch indirekte Zulieferer überprüfen müssen. Außerdem will man die erste Welle um ein Jahr auf 2028 verschieben.

In der Versicherungsbranche zeigt man sich äußerst angetan. So sagt der Hauptgeschäftsführer des uns wohlbekannten Branchenverbands GDV, Jörg Asmussen: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“

Jingle Die Rentenlücke im Alter erwischt viele Menschen kalt. Wird schon nicht so schlimm werden, denken sich viele – und dann kommt das dicke Ende. Denn die Rentenlücke von Durchschnittsverdienern kann sich bis ins hohe Alter auf rund eine Million Euro summieren. Das hat das Verbraucherportal „Finanztip“ errechnet.

Wie sind die Journalisten dabei vorgegangen? Die Rechnung basiert auf folgenden Annahmen: • Es geht um eine heute 30-jährige Person, • diese verdient 50.000 Euro brutto im Jahr, • sie möchte 80 Prozent ihres letzten Netto-Gehalts zur Verfügung haben, • die Person geht mit 67 Jahren in Rente, • es wird eine jährliche Rentensteigerung von 1,7 Prozent angenommen, • die Inflationsrate beträgt 2 Prozent pro Jahr, • die Lebenserwartung der Musterfälle wird variiert und orientiert sich an der Kohortensterbetafel 2023 des Statistischen Bundesamtes.

Bei 100 Jahren Lebenserwartung beträgt die Rentenlücke rund eine Million Euro. Bei 20 Rentenjahren würde die Rentenlücke immer noch über 500.000 Euro liegen, so Finanztip. „Viele Menschen verlassen sich immer noch zu sehr auf die gesetzliche Rente und unterschätzen, wie viel sie sparen müssen, um später abgesichert zu sein“, warnt Finanztip-Chefredakteur Saidi Sulilatu.

Das zeigt auch eine Umfrage, die das Portal zum Thema durchgeführt hat. Danach machen sich 57 Prozent große oder sehr große Sorgen um ihre Altersvorsorge. Trotzdem setzen 27 Prozent alleine auf die gesetzliche Rente als Basis für die eigene Altersvorsorge – sie sorgen also gar nicht anderweitig vor.

Von denen, die sparen, legen die meisten monatlich 100 bis 249 Euro fürs Alter zurück. Wie sorgen die Bürger vor? Laut der Finanztip-Umfrage stehen dafür Tages- und Festgeldkonten in Deutschland hoch im Kurs (30 Prozent), außerdem Lebens- und Rentenversicherungen sowie die betriebliche Altersversorgung (je 26 Prozent). Nur etwa jeder fünfte Befragte investiert passiv in Aktien-ETFs (21 Prozent).

Jingle Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil gegen die ZBI Fondsmanagement entschieden, die zur Union Investment Gruppe gehört (Aktenzeichen 4 HK O 5879/24). In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil geht es um den offenen Immobilienfonds Uniimmo: Wohnen ZBI. Und um die Frage, ob die Risikoangabe im Informationsblatt korrekt war. Die ZBI Fondsmanagement als Beklagte verwaltet den Fonds. Für den Vertrieb ist Union Investment verantwortlich.

Also was war geschehen? Die Risikoskala in solchen sogenannten Basisinformationsblättern reicht von 1 bis 7. Union Investment hatte den Uniimmo: Wohnen ZBI stets mit 2 eingeordnet. Das steht für geringes Verlustrisiko. 2022 kam es aber wegen der stark steigenden Zinsen zu einer Immobilienkrise. Und auch der Uniimmo: Wohnen ZBI verlor deutlich an Wert. Im Juni setzte Union Investment den Anteilspreis vom 23. auf den 24. Juni um knapp 17 Prozent herab.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg findet, dass die Risikoangabe falsch war, und ging deshalb rechtlich dagegen vor. Und dieser Klage gab das Landgericht Nürnberg-Fürth nun statt. Die Richter sind sogar der Meinung, dass der zuletzt von Union Investment auf 3 hochgesetzte Risikowert noch zu niedrig ist.

Als offizieller Grund gilt: Man kann einen offenen Immobilienfonds nicht mit 2 oder 3 bewerten, wenn der Anbieter die Preise nicht mindestens monatlich bestimmt. Gängig ist hingegen bei solchen Fonds, dass die enthaltenen Immobilien alle drei Monate neu bewertet werden, so auch beim Uniimmo: Wohnen ZBI. Die Verbraucherzentrale verlangt übrigens die Risikostufe 6.

Bei Union Investment trifft das Urteil auf Unverständnis. Dort hat man hat die Entscheidungsgründe analysiert und nun Berufung beim Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt. Fortsetzung folgt also.

Jingle Sechs von zehn gesetzlich Krankenversicherten sehen die elektronische Patientenakte zwar positiv. Bisher nutzen sie aber nur 15 Prozent. Das zeigt ein Bericht des Marktforschungs- und Beratungsinstituts Heute und Morgen. Damit ist die Anfang des Jahres eingeführte E-Patientenakte wirklich noch nicht weit verbreitet. Aber das kann ja noch kommen, denn 60 Prozent der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen stehen ihr grundsätzlich positiv gegenüber. 29 Prozent zeigen sich noch unentschieden. Die Zahl der Skeptiker und Ablehner liegt bei 11 Prozent.

Ein Grund dafür sind mangelnde Informationen. Denn zwei Drittel der GKV-Versicherten fühlen sich beispielsweise von ihrer Krankenkasse bisher noch nicht ausreichend darüber aufgeklärt.

Zu den am häufigsten gewünschten (Zusatz-)Funktionen der elektronischen Patientenakte zählen die folgenden: • medizinische Befunde und Arztberichte über die App einsehen • an Vorsorgeuntersuchungen erinnert werden • Arzttermine verwalten können • Datenbasierte individuelle Ratschläge zu gesundheitsbewusstem Verhalten

Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.

Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.


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Über diesen Podcast

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von und mit Karen Schmidt, Andreas Harms

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