Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 209 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 17. Januar 2025.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Schmolltalk geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Arbeitskraftabsicherung – und ob man die Grundfähigkeitsversicherung denn dazu zählen darf.
Wir sprechen mit Fabian von Löbbecke und Lydia Dickmeis von HDI über den Verzicht des Versicherers auf die konkrete Verweisung in der BU-Versicherung.
Und in den News der Woche nimmt die Aufsichtsbehörde Bafin vier Lebensversicherer wegen ihrer Stornoquoten unter die Lupe. Der White-Label-Versicherer Element ist insolvent. Robert Habeck wühlt auf. Und der Versichererverband GDV meldet, dass Wetterextreme die Versicherer auch 2024 wieder Milliarden gekostet haben.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass eine Grundfähigkeitsversicherung keine Arbeitskraftabsicherung darstellt. Es reicht aus Sicht der Richter nicht aus, wenn ein Produkt „Risiken der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sehr weitgehend abdeckt“. Wir sprechen über das Urteil.
Übergangsjingle
Im Gespräch
Wir bleiben beim Thema Arbeitskraftabsicherung und widmen uns dort jetzt dem Verzicht auf die konkrete Verweisung. Seit 1998 verzichtet HDI als erster Anbieter auf die konkrete Verweisung bei der Erstprüfung – also die Frage, ob der Kunde bereits einer anderen Tätigkeit nachgeht. Seit Anfang 2024 verzichtet der Versicherer auf diesen Punkt auch bei der Nachprüfung während des Rentenbezugs. Wir hatten ja angekündigt, dass wir den HDI einladen wollen, damit er uns das Warum und Wie einmal erklärt. Und das hat nun geklappt. Wir sprachen mit Fabian von Löbbecke, Vorstand HDI Lebensversicherung, und Lydia Dickmeis aus der BU-Leistungsprüfung. Los geht’s.
Übergangsjingle
Die News der Woche
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will in diesem Jahr vier Lebensversicherer prüfen. Der Grund: deren Stornoquoten. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP hervor.
2024 hat die Aufsichtsbehörde schon 13 Versicherer unter die Lupe genommen. Bei vier Produkten zweifelten die Aufseher am Kundennutzen. Die Anbieter dieser Produkte haben inzwischen das Neugeschäft dafür eingestellt.
Welche Versicherer die Aufsicht generell genauer prüft, entscheidet sie laut der Antwort auf die kleine Anfrage auf Basis der folgenden Kriterien:
Effektivkosten,
Vergütungszahlungen an Vermittler,
hohe Stornoquote,
hohes Neugeschäft und Rückvergütungen an Vertriebspartner durch Fondsgesellschaften,
Wertentwicklung der fondsgebundenen Kapitalanlagen.
Bei den 13 untersuchten Firmen im vergangenen Jahr hat die Bafin Auffälligkeiten bei den Stornoquoten entdeckt. Und das hat nun Konsequenzen für die folgenden Jahre. „Die dort gewonnenen Einblicke in Bezug auf Storno waren der Grund, bei der Auswahl der weiteren Unternehmen für 2025 dem Storno ein noch höheres Gewicht einzuräumen“, heißt es in den Antworten auf die kleine Anfrage.
Bislang hat die Bafin ihren Schwerpunkt auf die Sparte der Lebensversicherungen gelegt. In diesem Jahr will sie sich auch Anbieter und Produkte der Schaden-/Unfallversicherung sowie der Krankenversicherung genauer anschauen.
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Das Insurtech Element Insurance aus Berlin ist in schweres Fahrwasser geraten. Die Finanzaufsicht Bafin stellte beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag für das Unternehmen. Das passierte, nachdem Element im Dezember 2024 bei der Bafin angezeigt hatte, dass es überschuldet sei. Damit ist das sogenannte vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht den auf Sanierung und Insolvenz spezialisierten Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade. Der Geschäftsbetrieb soll unter Schades vermögensrechtlicher Aufsicht weitergehen. Element bezeichnet sich selbst als volldigitalen „White-Label-Anbieter von Versicherungslösungen“. Es erstellt Policen für andere, zum Beispiel Assekuradeure, die diese dann unter eigenem Namen ihren Kunden anbieten.
Schade hat bereits begonnen, sich mit wesentlichen Partnern des Unternehmens – insbesondere Assekuradeure – abzustimmen. Daraufhin erklärte er: „Schwerpunkte der Gespräche waren die weitere Bestandsbetreuung einschließlich der Schadenregulierung. Auch haben wir Möglichkeiten für die Neueindeckung einzelner Policen-Gruppen erörtert. Dabei werden wir uns auch weiterhin eng mit der Bafin abstimmen.“
Eine schlechte Nachricht gibt es für die Versicherten: Zwar prüfen die Element-Partner und deren Mitarbeiter nach wie vor die Schadenfälle. Geld fließt dafür jedoch nicht mehr. Stattdessen seien die Schäden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzumelden und würden dann aus dem Sicherungsvermögen bedient.
Für den Versicherungsmakler gilt weiterhin die Devise, dass oberste Priorität der Erhalt des Versicherungsschutzes ist. Die Versicherungsnehmer sind daher vom Versicherungsmakler über diesen Umstand zu beraten und zumindest zu informieren. Gemeinsam müssen sie überprüfen, ob etwa eine Umdeckung möglich ist oder welche nächsten Schritte ergriffen werden sollen.
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Robert Habeck außer Rand und Band. Es war nur ein kurzer Moment in der Sendung „Bericht aus Berlin“ in der ARD. Doch er sorgte für eine ziemliche grüne Welle: Der Moment, in dem Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen Kapitaleinkünfte mit Sozialabgaben belegen will. Genaugenommen meinte Habeck, man könne „auch diese Einkommensquellen, die Menschen ja haben, sozialversicherungspflichtig machen, sodass wir dann den Druck auf die Arbeitslöhne reduzieren. […] Und die Kapitaleinkünfte werden dann etwas höher mit Abgaben belegt“.
Das beträfe somit Zinsen, Kursgewinne und Dividenden – und das in Zeiten, in denen die Menschen eigentlich selbst mehr fürs Alter vorsorgen sollen. In denen sie sich insbesondere für Anlagen an Aktien- und Anleihemärkten erwärmen sollen. Sogar vor dem Hintergrund der klammen Sozialkassen ist das kein schönes Signal. Entsprechend maulig reagierten Wirtschaft und Finanzbranche.
Doch Habeck hatte den Fehler begangen, das Wichtigste wegzulassen. Nämlich wen er damit eigentlich meinte. Denn was er später dem Fernsehsender RTL sagte, klang schon deutlich weniger dramatisch. Zumindest für Arbeitnehmer. Er wolle nicht diejenigen noch mehr belasten, die jetzt schon durch Sozialbeiträge im Beruf belastet sind. Stattdessen gehe es ihm um jene Menschen, „die ihr Kapital für sich arbeiten lassen“.
Konkrete Summen nennt Habeck nicht und betont, dass es ihm erstmal um eine Systemfrage geht. Die grundsätzliche Frage laute, ob man (weiter) nur Arbeit heranziehen soll, um Gesundheit zu finanzieren. Alles weitere müsse man ausdiskutieren und auch zuhören. Und dann stellt er klar: „Der Kleinsparer muss sich keine Sorgen machen.“ Es gehe nicht um normale Portfolios und vor allem: nicht um die Altersvorsorge.
Jingle
Wetterextreme wie Sturm, Hagel und Überschwemmungen haben auch 2024 wieder für hohe Schäden gesorgt. „Nach unseren vorläufigen Zahlen sind die versicherten Schäden durch Wetterextreme zwar um 100 Millionen Euro auf 5,5 Milliarden Euro zurückgegangen. Die Schadenbilanz bleibt jedoch insgesamt hoch“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gerade bei Elementarschäden – etwa durch Überschwemmungen – lägen die Zahlen weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnitt, so Asmussen.
In der Sachversicherung verzeichneten die Versicherer 2024 versicherte Schäden von 4,5 Milliarden Euro – 2,0 Milliarden Euro gingen auf das Konto von Sturm- und Hagelschäden. 2,5 Milliarden Euro gingen auf Schäden durch weitere Naturgefahren zurück wie Überschwemmungen aufgrund von Starkregen.
Mit Leistungen von gut einer Milliarde Euro fällt die Bilanz für die KFZ-Versicherer 2024 leicht unterdurchschnittlich aus, berichtet der GDV. Der langjährige Durchschnitt liege hier bei 1,2 bis 1,3 Milliarden Euro.
Vor allem die Hochwasser im Mai und Juni sorgten für erhebliche Schäden, so der GDV weiter. Im Saarland und in Rheinland-Pfalz seien über Pfingsten versicherte Schäden in Höhe von rund 200 Millionen Euro entstanden. Im Juni wurden vor allem Bayern und Baden-Württemberg überschwemmt. Bilanz: rund 2 Milliarden Euro Schaden.
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Musikalischer Übergangsjingle
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Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Abspann