Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 204 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 22. November 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Im Schmolltalk geht es um eine Studie der Rating-Agentur Assekurata, die das Vorgehen der Bafin in der Altersvorsorge ankreidet.
Mit zwei Fachanwälten sprechen wir über die allgemeinen Tücken in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
In den News der Woche gibt es Neuigkeiten aus Brüssel. Eine Studie offenbart die größten Altersvorsorgefehler aus Maklersicht. Enkel können Erbschaftsteuerfreibeträge nicht einfach übernehmen. Und eine weitere Umfrage zeigt, was Mittelständler aktuell so umtreibt – und wie Versicherungen helfen können.
Und dann haben wir noch ein Extra-Interview für Sie: mit BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Die Aufsichtsbehörde Bafin bemisst Kundennutzen in der Altersvorsorge vor allem an Renditeprognose und Kosten. Laut einer Assekurata-Studie kann das aber zu Problemen führen. Weshalb man deutsche Eigenarten anerkennen und den Begriff Kundennutzen weiter fassen sollte. Darüber sprechen wir.
Übergangsjingle
Im Gespräch
Wir hatten zwei Rechtsanwälte zu Besuch in der Redaktion: Oliver Ostheim und Oliver Klaus haben sich auf alle Fragen der Berufsunfähigkeit spezialisiert. Aber warum braucht man solche Spezialisten eigentlich? Na, weil so eine BU-Versicherung tückisch ist. Da kann einiges schieflaufen. Was das ist, und was die beiden als Fachleute dann noch rausreißen können, das erzählen sie uns jetzt.
Übergangsjingle
Die News der Woche
Es gibt Neues zur europäischen Kleinanlegerstrategie. So schätzt Markus Ferber von der CSU, dass sie am 1. Januar 2028 in Kraft treten könnte. Das berichtet der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, dessen Vorstandsmitglied Frank Rottenbacher sich mit ihm traf. Ferber ist Mitglied des Europäischen Parlaments und damit an den europäischen Finanzplänen sehr nah dran.
Derzeit laufen zur Kleinanlegerstrategie die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Europarat und Europäischem Parlament. Beim AfW geht man davon aus, dass sie im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sind. Ferber hält vor allem die Übergangsfristen für einen wichtigen Knackpunkt. Und in dem liegen die Beteiligten offenbar noch über Kreuz. Das Europa-Parlament und die EU-Kommission finden, dass 18 Monate für Branche und Länder genug sind, um sich auf die neuen Regularien einzustellen. Der Rat der EU bevorzugt hingegen 36 Monate. Ferber hält einen Kompromiss von 30 Monaten für möglich. Diese Frist sei aber erforderlich, damit nationale Gesetzgeber und die Branche selbst genug Zeit haben, die neuen Regeln in die Praxis umzusetzen.
Ebenfalls mit Ferber traf sich das Präsidium des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute, BVK. Dabei deutete Ferber an, dass man in Europa über den Bruch der Ampel-Koalition nicht durchweg unglücklich sei. Zwar sei es nie gut, wenn das größte EU-Mitglied keine handlungsfähige Regierung hat. Die Ampel-Regierung sei aber in Brüssel oft als problematischer Partner wahrgenommen worden, weil sich die Bundesregierung wegen ihrer Streitereien bei großen Themen oft enthalten habe. Auch die oft überraschenden Kehrtwenden von FDP-geführten Ministerien bei schon ausverhandelten Dossiers seien gar nicht gut angekommen. Weshalb man nun in Brüssel hofft, dass Deutschland nach der nächsten Wahl wieder zuverlässiger wird.
Jingle
Fehler in der Altersvorsorge können für Versicherte im Ruhestand richtig teuer werden. Deshalb wollte der Versicherer Canada Life von 345 Versicherungsmaklern wissen, was Kunden in diesem Punkt denn häufig falsch machen. Ergebnis: 59 Prozent der Makler halten es für den größten Altersvorsorgefehler, wenn Verbraucher aus fehlendem Risikobewusstsein heraus gar keine Versicherung abschließen. Fast genauso so viele Makler sehen es als genauso schlimm an, wenn Versicherte aus einem Versicherungsvertrag aussteigen, ohne dass sie die Folgen dieses Schrittes verstanden haben.
Auch die Wahl geeigneter Versicherungsverträge birgt laut den Befragten Stolpersteine. 55 Prozent der Umfrage-Teilnehmer kritisieren Tarif-Abschlüsse, die nicht zur Lebenssituation der Kunden passen. Ähnlich viele meinen, dass Kunden in der Altersvorsorge zu viel Wert auf Garantien legen und zu wenig auf Renditeoptionen.
Die gute Nachricht: Mehr als drei Viertel der befragten Makler denken, dass sie ihre Kunden vor solchen Altersvorsorgefehlern bewahren können. Um Fehlentscheidungen vorzubeugen, holen sie erst umfassende Infos zur gesamten Absicherungssituation ihrer Kunden ein. Und zeigen diesen dann, wie hoch die Rentenlücke im Alter sein wird und welchen Versicherungsbedarf sie beim Kunden sehen.
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Auch wenn das Kind sein Erbe ausschlägt – sein Freibetrag auf die Erbschaftsteuer geht nicht automatisch auf die Enkel über. Das entschied der Bundesfinanzhof. „Der Verzicht auf den gesetzlichen Erbteil eines Abkömmlings scheidet somit als Steuersparmodell für die Enkel des Erblassers aus“, heißt es darin.
Am Streitfall sind drei Personen beteiligt: Großvater, Vater und dessen klagender Sohn. Der Vater hatte zuvor vertraglich auf sein gesetzliches Erbrecht und den Pflichtteil verzichtet. Damit galt er laut Bundesfinanzhof zivilrechtlich als verstorben und hatte somit nicht einmal Anspruch auf einen Pflichtteil.
Damit war automatisch der Enkel gesetzlicher Erbe des Großvaters. Als der starb, beantragte der Enkel beim Finanzamt auf die Erbschaft einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro. Dazu muss man sagen: Wäre sein Vater wirklich schon verstorben, wäre das tatsächlich sein Freibetrag. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregel, denn der eigentliche Freibetrag eines erbenden Enkels beträgt 200.000 Euro. Das Finanzamt lehnte das aber ab mit dem Hinweis, dass der Vater ja noch lebte.
Das sieht auch der Bundesfinanzhof so. Demnach könnten nur „Kinder verstorbener Kinder“ den höheren Freibetrag bekommen. Und das betreffe nun mal nicht „als verstorben geltende“ Kinder. Das Erbrecht folgt nicht einfach dem Zivilrecht.
Jingle
Inflation, Konjunktur und Fachkräftemangel treiben Mittelständler in Deutschland um. Das hat eine aktuelle Studie der Barmenia-Gothaer ergeben. Trotzdem bewerten viele ihre momentane Geschäftslage recht optimistisch. 58 Prozent der befragten Unternehmensentscheider bezeichnen ihre aktuelle Lage als eher oder außerordentlich gut. Das ist ein Plus von 4 Prozentpunkten im Vergleich zum Jahresbeginn. Auf die Frage, wie sie ihre Geschäftslage in sechs Monaten einschätzen, erwarten 26 Prozent der Unternehmen eine positive Entwicklung, im Februar waren es nur 16 Prozent. Die große Mehrheit geht von einer unveränderten Lage aus.
Die größte Sorge bereitet aktuell die Inflation, die laut 77 Prozent der Befragten die Geschäftstätigkeit erheblich belastet. Dicht gefolgt wird sie von der konjunkturellen Unsicherheit, die die Planungssicherheit erschwert. Auch die zunehmende Bürokratie stellt eine Hürde dar, die 75 Prozent der KMU als kritisch bewerten. 73 Prozent nennen die Verfügbarkeit und Preise von Energie als Problem. Ein weiterer Faktor ist der Fachkräftemangel, der mit 66 Prozent Nennung deutlich macht, wie dringend Mittelständler nach Lösungen zur Mitarbeitergewinnung und -bindung suchen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Und nun der Bogen zur Versicherung. Auf die Frage, wie die Firmenversicherung den Unternehmen bei ihren Problemen helfen kann, geben 26 Prozent an: Sie wünschen sich Zusatzleistungen, um als Arbeitgeber attraktiver zu werden. Zum Beispiel betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Krankenversicherungsangebote. 28 Prozent möchten Versicherungsprodukte mit Nachhaltigkeitskomponenten in Anspruch nehmen. 26 Prozent finden, dass Versicherer ihnen bei der individuellen Risikoanalyse helfen können. Und 24 Prozent meinen das beim Energiemanagement.
Übergangsjingle
Im Gespräch
Es ist schon drei Wochen her, zugegeben. Asche auf mein Haupt. Doch nun wollen wir das Interview endlich mal bringen. Und wir finden auch, dass es hörenswert ist. Denn auf der DKM in Dortmund traf ich zufällig auf BVK-Präsident Michael H. Heinz. Nach ein paar Worten zückte ich das Mikro und wir nahmen uns die aktuelle Lage zum Provisionsverbot vor. Hören Sie mal rein.
Musikalischer Übergangsjingle
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Abspann