Die Woche #195 – Der Pfefferminzia-Podcast für Versicherungshelden
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 195 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 20. September 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk geht es um die Frage, ob sich Versicherungen lohnen sollten. • Mit Lisa Knörrer, Geschäftsführerin BBG Betriebsberatungs GmbH, sprechen wir über das diesjährige Konzept der DKM. • Und in den News der Woche lässt Finanzminister Lindner Details zur geförderten Vorsorge heraus. Laut einem aktuellen Urteil haftet ein Makler nicht für eine nicht empfohlene Risikolebensversicherung. Der Kundenservice bei Zahnzusatzversicherungen hat sich verschlechtert. Und Knackis klauen deutlich mehr Autos.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Warum müssen sich Versicherungen eigentlich lohnen? Schauen Sie sich die nächste Folge Biomex.TV zum Thema lebensbegleitende BU-Beratung an. AM 24.09. um 13h auf www.biomex.tv
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Im Gespräch Mit Lisa Knörrer, BBG Am 29. Und 30. Oktober ist es wieder so weit: Dann öffnet die Versicherungsmesse DKM in Dortmund wieder ihre Pforten. Wir haben mit Lisa Knörrer, Geschäftsführerin des Veranstalters BBG, über das Konzept für die diesjährige Messe gesprochen. Außerdem ging es darum, was inbesondere junge Maklerinnen und Makler erwartet. Und welche Top-Speaker den Weg in die Westfalenhallen nach Dortmund finden.
Die News der Woche Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat weitere Details herausgelassen, wie er sich die neue private Altersvorsorge vorstellt, vor allem das Altersvorsorgedepot. Demnach sollen die Menschen ab 2026 zwischen der klassischen Riester-Rente und dem neuen Altersvorsorgedepot wählen können. Die Riester-Rente soll es dann auch in einer Variante mit lediglich 80 Prozent Garantie auf eingezahlte Beiträge und Förderungen geben. Vorgeschrieben sind bisher 100 Prozent, was die Renditechancen deutlich ausbremst.
Und dann geht es ums Altersvorsorgedepot. Das will der Staat genau wie die Riester-Rente fördern. Garantien sind nicht vorgesehen, und die Menschen sollen weitgehend frei bestimmen können, was sie ins Depot hineinpacken. Allerdings will Lindner die Auswahl ein wenig einschränken. Im Gesetz soll es eine Positivliste für bestimmte Anlageklassen geben. Also bestimmte Aktienfonds, auch die bei Verbraucherschützern so beliebten Indexfonds mit dem schicken Kürzel ETF, Anleihen und sogar Einzelaktien. Spekulatives Zeug will Lindner ausdrücklich nicht fördern, zum Beispiel: Knock-out-Zertifikate, kurz laufende Optionen oder Optionsscheine und Kryptoanlagen.
Sehr konkret wird der Minister in Hinblick auf die Förderhöhe, wobei sich die freilich noch ändern kann. Aber der Plan lautet erstmal so: • Auf jeden eingezahlten Euro packt der Staat 20 Cent drauf • Der maximale Eigenbeitrag beträgt 3.000 Euro im Jahr • Mindestens 120 Euro müssen die Menschen jährlich einzahlen • Eltern bekommen eine Kinderzulage von 25 Cent je eingezahltem Euro, maximal 300 Euro im Jahr • Menschen mit Einkommen bis 26.250 Euro bekommen 175 Euro Bonus • Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen bis zu drei Jahre lang 200 Euro Bonus
Hinzu kommt der Steuervorteil. Alle Erträge in der Sparphase sollen steuerfrei bleiben, die teure Abgeltungsteuer entfällt. Dafür sind die Entnahmen in der Rente steuerpflichtig – zum Rentnersteuersatz. Frühestes Auszahlalter sollen nun 65 Jahre sein, um nicht noch mehr Arbeitskräfte durch vorzeitige Rente zu verlieren.
Dazu sagen wir: Bravo, das geht in die absolut richtige Richtung. Die unsägliche Koppelung ans Einkommen fällt endlich weg, es gilt ein Deckel für alle. Die Zahlen sind klar, rund, ohne Kommastellen und verständlich. Eltern, Geringverdiener und junge Leute werden extra gefördert. Nun noch den Deckel mit der Inflation mitwachsen lassen (nicht wie bei dem Fehler in der betrieblichen Altersvorsorge) und wir haben eine ziemlich runde Sache.
Jingle Das Oberlandesgericht Dresden hat in einem Urteil vom 26. April 2024 (Aktenzeichen: 3 U 79/23) die Rechte von Versicherungsmaklern gestärkt. Die Richter entschieden, dass diese ohne besondere Umstände nicht verpflichtet sind, ihren Kunden zum Abschluss einer Risikolebensversicherung zu raten.
Was war geschehen? Eine Frau hatte ihren Versicherungsmakler verklagt, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte vom Makler daher Schadensersatz in Höhe von 500.000 Euro.
Ausgangspunkt des Rechtsstreites war ein gemeinsames Beratungsgespräch zwischen dem Makler, der Klägerin und ihrem Ehemann. Gegenstand des Termins waren neben einer Unfall- und Rentenabsicherung auch eine Risikolebensversicherung für den Ehemann. Was zu der Risikolebensversicherung besprochen wurde, darüber entbrannte der Streit zwischen den Parteien. Der Beklagte meinte, er habe eine Risikoleben empfohlen, das sei aber sofort „abgeblockt“ worden. Die Klägerin hielt dagegen, es habe ein hohes Interesse an dem Abschluss einer solchen Versicherung gegeben. In jedem Fall wurde das Beratungsgespräch durch den verklagten Versicherungsmakler nicht dokumentiert.
Das OLG Dresden stellte klar, dass keine Pflicht des Maklers bestehe, standardmäßig auf eine Risikolebensversicherung hinzuweisen. Zwar war der verstorbene Ehemann der Hauptverdiener, allerdings bestand kein mit einem Darlehen belastetes Eigenheim, er war auch nicht besonders gefährdet und die Klägerin war selbst Akademikerin. Sie hätte im ohnehin auch unwahrscheinlichen Todesfall ihres Mannes zumindest mittelfristig wieder arbeiten und für den Lebensunterhalt sorgen können.
Weiterhin betonte das Gericht, dass das Fehlen einer Beratungsdokumentation zwar Beweiserleichterungen für den Versicherungsnehmer nach sich ziehen kann, das aber nicht automatisch zu einer Beweislastumkehr führt. Eine „generelle“ Beweislastumkehr würde zu einer „uferlosen“ Haftung des Versicherungsmaklers führen, der dann praktisch schutzlos dastünde, betonten die Richter. Daher hätte die Klägerin nachweisen müssen, dass der Makler eine falsche oder unzureichende Beratung durchgeführt hatte. Genau das gelang ihr laut OLG Dresden aber nicht.
Jingle Kundenservice ist bei Zahnzusatzversicherungen wichtig. Denn in der Regel geht es bei Zahnbehandlungen für Versicherte um viel Geld. Blöd nur, wenn der Service sich verschlechtert. Und das ist während der Sommermonate nun anscheinend bei einigen Anbietern geschehen. Das legt eine Untersuchung des Analysehauses Fralytics nahe. Für die Untersuchung hat das Team den Service von 45 Anbietern von Zahnzusatzversicherungen untersucht.
Das dürftige Ergebnis: Die durchschnittliche Antwortquote der Anbieter lag bei 67 Prozent. Ein Drittel der Unternehmen gab seinen Kunden also gar keine Rückmeldung auf deren Anfrage. Und nur jedes dritte Unternehmen reagierte innerhalb von 48 Stunden.
Einige Anbieter konnten sich jedoch positiv von der Konkurrenz absetzen. Der Münchener Verein und die Huk-Coburg erzielten die maximale Punktzahl von 100. Auch die DA Direkt (94 Punkte), die Süddeutsche Lebensversicherung (90 Punkte) sowie die Hallesche (84 Punkte) und Allianz (82 Punkte) konnten mit ihrer Leistung die Fralytics-Tester überzeugen.
Die Fralytics-Experten führen die teils niedrigere Servicequalität übrigens unter anderem auf das sogenannte Sommerloch zurück, da die Umfrage in den Sommermonaten stattfand.
Jingle Die Zahl der Autodiebstähle stieg im vergangenen Jahr in Deutschland erneut um knapp 20 Prozent. Das geht aus dem KFZ-Diebstahlreport des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Autodiebe klauten demnach im Jahr 2023 insgesamt 14.585 kaskoversicherte Autos.
Auch der Schaden für die Betroffenen erhöhte sich. „Im Durchschnitt zahlten die Versicherer für jeden Diebstahl fast 21.400 Euro, rund 6 Prozent mehr als im Vorjahr“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der wirtschaftliche Gesamtschaden durch die Autodiebe wuchs auf mehr als 310 Millionen Euro.
Im Vergleich der Bundesländer und Großstädte haben Berliner Autobesitzer das mit Abstand höchste Diebstahlrisiko. Im Laufe des vergangenen Jahres klauten Kriminelle in der Stadt 4.266 kaskoversicherte Autos. Das sind rund 46 Prozent mehr als im Vorjahr. „Berlin ist und bleibt die Hauptstadt der Autodiebe, rein rechnerisch verschwindet hier alle zwei Stunden ein Auto“, sagt Asmussen.
Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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