Die Woche #190 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 190 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 19. Juli 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk begrüßen wir unsere neue Kollegin, Barbara Bocks. • Mit Martin Nitsche, Präsident des DDV Deutschen Dialogmarketing Verbands, sprechen wir über künstliche Intelligenz. • Und in den News der Woche schimpft die Stiftung Warentest über Indexpolicen. Die deutschen Versicherer ziehen vors Bundesverfassungsgericht. Der Bundesbankchef fordert ein steigendes Renteneintrittsalter. Und das Analysehaus Infinma hat untersucht, wie viel Geld von Fondspolicen in nachhaltigen Fonds steckt.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Wir haben eine neue Kollegin, Barbara Bocks, und fragen sie, wie sie etwa zu Versicherungen steht, ob sie Podcasts mag und welche Themen ihr am Herzen liegen.
Im Gespräch Mit DDV-Präsident Martin Nitsche Die Euphorie ist groß, ziemlich groß. Doch wer von künstlicher Intelligenz (KI) regelrechte Geniestreiche erwartet, könnte vielleicht enttäuscht werden. Denn sie ist alles andere als genial. Sie kann sogar mal einen schlechten Tag haben, erklärt uns Martin Nitsche, Präsident beim DDV Deutschen Dialogmarketing Verband. Und dann erklärt er, was in seinen Augen die eigentliche technische Revolution ist. Dabei geht es auch um … die BWLer werden jetzt jauchzen … um Grenznutzen und Grenzkosten.
Die News der Woche Indexpolicen sind etwas für vorsichtige Anleger. Sie versprechen Sparern, dass sie von den Renditen der Aktienmärkte profitieren und dabei weit weniger Risiken eingehen als mit direkten Börseninvestments. Klingt erstmal super, funktioniert aber in den seltensten Fällen.
Zu diesem Ergebnis kommt zumindest eine aktuelle Studie der Stiftung Warentest beziehungsweise deren Ableger Finanztest. Die Verbraucherschützer haben im Juli 2024 zwölf Tarife untersucht. Darunter Allianz Index-Select, Ergo Vorsorge Rente Index, Nürnberger Dax-Rente, Volkswohl Bund Klassik Modern und R+V Privatrente IndexInvest. Und das Fazit klingt ernüchternd: „hohe Kosten, maue Verzinsung und oft kompliziert konstruierte Beteiligungen am Indexerfolg“.
Bei der Allianz beispielsweise hätte es nur in 37 der simulierten 100 Einjahreszeiträume eine Rendite über null gegeben, 63-mal nichts. Im Schnitt lag die Rendite bei 1,64 Prozent. Der Grund: Kursverluste an der Börse schlügen voll ein, so die Stiftung Warentest. Kursgewinne dagegen seien gedeckelt.
Zwar sei ein einmal erreichtes Vertragsguthaben der Kunden tatsächlich gesichert – allerdings sei es aufgrund der hohen Kosten in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss deutlich geringer als die Einzahlungen, schimpfen die Verbraucherschützer weiter.
Diese Kritik an Indexpolicen ist aber nichts Neues. Die Stiftung Warentest rät seit Jahren von diesen Finanzprodukten ab und rät Kunden lieber, O-Ton, „auf ETF-Sparpläne oder günstige Fondspolicen“ zu setzen.
Jingle Ein neues Gesetz sorgt unter Finanzverbänden für wenig Begeisterung. Der Versichererverband GDV ist aber richtig auf Zinne und hat gegen das Vorhaben zusammen mit 22 Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Was ist denn da los? Nun, Stein des Anstoßes ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das im Januar 2025 in Kraft tritt. Darin gibt es unter anderem die Regelung, dass Kreditnehmer frühestens eine Woche nach dem Darlehensvertrag eine Restschuldversicherung abschließen dürfen. Cooling-Off-Phase nennt man das dann, und die haben vor allem Verbraucherschützer gefordert. Sie halten die Policen oft für überflüssig und zu teuer.
Beim GDV hält man diese Cooling-Off-Phase hingegen für europarechtswidrig. Ähnlich hatte sich schon der Bankenfachverband im vergangenen Jahr geäußert. Beide Verbände verweisen dabei auf die EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Demnach dürfe man zwar Restschuldversicherungen nicht an einen Kredit koppeln, wohl aber mit ihm „bündeln“. Letzteres wären dann getrennte Verträge.
Außerdem sei die Cooling-Off-Phase gefährlich, findet der GDV. Denn Restschuldversicherungen übernehmen fällige Kreditraten, wenn Kreditnehmer wegen Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit nicht zahlen können. Muss man mit der Police eine Woche warten, kann es im Extremfall Probleme geben. „Passiert etwas in der ersten Woche, stehen Kundinnen und Kunden ohne Versicherungsschutz dar”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV.
Außerdem weist der GDV darauf hin, dass es ja noch die Widerrufsfrist gibt: Wer sich umentschieden hat, kann die Restschuldpolice 30 Tage lang über einen Widerruf wieder loswerden. Ein einwöchiges Abschlussverbot sei deshalb einfach nicht nötig.
Jingle Bundesbankpräsident Joachim Nagel hat sich für harte Reformen in der Rentenpolitik ausgesprochen. So forderte er im Gespräch mit dem Berliner „Tagesspiegel“, dass man das Renteneintrittsalter anhebt und an die steigende Lebenserwartung anpasst.
Demnach sagte er: „Das mag politisch unpopulär sein, aber ich glaube, an dieser Stelle sind Reformen unumgänglich.“ Man könne in einer alternden Gesellschaft den Wohlstand nicht erhalten, ohne Veränderungen vorzunehmen. Tatsächlich lehnt es die Regierung bislang ab, das Renteneintrittsalter anzutasten. Stattdessen sieht das Rentenpaket II vor, dass das Rentenniveau nicht unter die Marke von 48 Prozent fallen soll. Was die Finanzlage noch weiter erschweren dürfte.
Doch Nagel geht noch weiter. Insbesondere die Rente mit 63 hält er für keine gute Idee. Es sei angesichts der demografischen Aussichten wichtig, Arbeitskräfte zu mobilisieren. Weshalb man es Rentnern auch erleichtern sollte, parallel weiterzuarbeiten. „Wir müssen grundsätzlich dafür sorgen, dass Menschen, die gerne arbeiten würden, auch arbeiten können“, so Nagel. Dafür müsse man die Kinderbetreuung ausbauen und mehr Menschen zuwandern lassen.
Damit liegt er übrigens mit Berlin auf derselben Wellenlänge. Auch Arbeitsminister Hubertus Heil sieht es als Schlüsselelement an, den Arbeitsmarkt zu stärken – und damit auch die Einnahmenseite der gesetzlichen Rente.
Jingle Das Analysehaus Infinma untersucht seit 2020 regelmäßig, wie viel Geld von Fondspolicen in nachhaltigen Fonds steckt. Als Grundlage nutzt das Institut die Kapitalanlagen, die die Anbieter in ihren Geschäftsberichten ausweisen. Dort ist aufgelistet, wie viel Policengeld in welche Fonds investiert ist. Als nachhaltig definiert Infinma Fonds, die gemäß Offenlegungsverordnung nach Artikel 8 oder 9 eingestuft sind.
Jetzt hat Infinma noch einmal für die vergangenen Jahre nachgerechnet. Der Grund: Viele Fondsgesellschaften haben bestehenden Fonds mittlerweile einen grünen Anstrich verliehen und sie zum Artikel-8-Fonds hochgestuft. Andere haben Artikel 8- oder Artikel 9-Fonds heruntergestuft, zum Teil als Reaktion auf Greenwashing-Vorwürfe.
Infinma hat für jedes der drei untersuchten Geschäftsjahre über 2.000 Fondspositionen bei den Lebensversicherern gefunden, die „nachhaltiger“ geworden sind. Rund 10.000 Positionen blieben unverändert, bei rund 400 Positionen wurde ein Fonds nach der aktuellen Klassifizierung nicht mehr als nachhaltig eingestuft.
„Die Lebensversicherungsbranche ist deutlich grüner als man das in der öffentlichen Wahrnehmung gemeinhin glaubt. Von knapp 14.000 Fonds beziehungsweise Fondsklassen, die die deutschen Lebensversicherer im Jahre 2022 im Bestand hatten, sind bereits weit über 8.000 nachhaltig gemäß der EU-Offenlegungsverordnung“, kommentiert Infinma-Geschäftsführer Jörg Schulz die Analyseergebnisse.
Das in Fondspolicen besparte Volumen in Artikel-8 und Artikel-9-Fonds habe sich von gut 74 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2020 auf knapp 85 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2022 erhöht.
Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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