Die Woche #189 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 189 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 12. Juli 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk sprechen wir über den Fachkräftemangel. • Mit Hildegard Upgang von der Alten Leipziger unterhalten wir uns über den erhöhten Rechnungszins und dessen Wirkung auf Verträge. • Und in den News der Woche gibt der Versicherer-Verband GDV einen Ausblick auf die kommenden Geschäftsjahre. Das Vergleichsportal Verivox analysierte den Zusammenhang von Vornamen und der Höhe der KFZ-Haftpflicht-Prämie. Die Eigenanteile für die Pflege im Heim ziehen erneut kräftig an. Und: Cold Calls sind auch bei ehemaligen Kunden verboten, zeigt ein aktuelles Urteil.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Es geht um den Fachkräftemangel, der auch die Versicherungsbranche umtreibt. Unser kostenloses Flipbook zum Thema Betriebliche Vorsorge können Sie sich hier herunterladen: https://redirect.pfefferminzia.de/2ce
Im Gespräch Mit Hildegard Upgang, Alte Leipziger Zum Januar 2025 steigt der Rechnungszins von 0,25 auf 1 Prozent. Was bedeutet das für neue Verträge? Sollte man bis zum neuen Jahr warten, oder kann man Dank möglicher Optionen auch jetzt abschließen? Hildegard Upgang ist Referentin Privatkunden Vertriebsunterstützung bei der Alten Leipziger und hat dazu eine Meinung. Und sie hat Tipps für Makler.
Die News der Woche Optimistisch zeigt sich die Versicherungsbranche in ihrem aktuellen Ausblick auf das laufende und die kommenden Geschäftsjahre. Die Beiträge dürften demnach im laufenden Jahr über alle Sparten hinweg um 2,8 Prozent wachsen, wie der Branchenverband GDV meldet. Für 2025 geht er von einem weiteren Anstieg zwischen 3,1 und 5,5 Prozent aus. Im vergangenen Jahr waren es 0,8 Prozent.
In diesem Rahmen tut sich etwas Bemerkenswertes: „Wir werden dieses Jahr erstmals seit 1996 wieder mehr Bruttobeitragseinnahmen in der Schaden- und Unfallversicherung als im Bereich Leben sehen. Dieser Trend dürfte sich auch 2025 fortsetzen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Im Vergleich zum Januar hat der GDV übrigens seine Prognose fürs laufende Jahr um einen Prozentpunkt gesenkt. Bei Lebensversicherungen einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds geht der GDV für 2024 von einem Beitragsrückgang um 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aus. „Vor allem die schwache Entwicklung der Einmalbeiträge belastet das Geschäft. Im kommenden Jahr könnte es mit einer Beitragsentwicklung zwischen minus 0,3 und plus 2,5 Prozent wieder stärker wachsen“, so Asmussen.
Von den Schaden- und Unfallversicherungen dürfte vor allem das Sorgenkind KFZ-Versicherung 2024 auf der Beitragsseite von Nachholeffekten geprägt sein. Der Verband erwartet für die gesamte Sparte ein Plus von 7,8 Prozent. Im kommenden Jahr dürfte der Inflationsdruck zwar weiter nachlassen. Manche Anbieter dürften ihre Beiträge allerdings noch nachträglich zu den hohen Inflationsraten erhöhen. Sie legen demnach 2025 im Schaden- und Unfallbereich zwischen 4,9 und 7,2 Prozent zu.
Für die Private Krankenversicherung prognostiziert der Verband für 2024 einen Anstieg des Beitragsaufkommens von 4,5 Prozent. Angesichts deutlich gestiegener Leistungen könnte das Beitragsplus 2025 mit 6,0 bis 8,0 Prozent noch etwas darüber liegen.
Jingle Sommerzeit, die Nation ist in Ferienlaune. Da kann man auch mal eine sinnlose, aber dafür amüsante, Auswertung machen. Das dachte sich wohl das Vergleichsportal Verivox und analysierte den Zusammenhang von Vornamen und der Höhe der KFZ-Haftpflicht-Prämie.
Wie jetzt, denken Sie sich? Tatsächlich zahlen Jessicas und Patricks für ihre KFZ-Haftpflichtversicherung im Schnitt mehr als Personen mit dem Namen Petra oder Uwe. So liegt der Beitrag von Jessica durchschnittlich 111 Prozent über dem von Uwe und 85 Prozent über dem von Petra, zeigt die Auswertung von Verivox.
In einem Ranking wurden die Namen nach der durchschnittlichen Prämie bewertet. Bei den Frauen fährt Petra besonders günstig. Ihr Beitrag liegt 22 Prozent unter dem Durchschnitt – bezogen auf alle analysierten Verträge von Frauen mit den 30 häufigsten Vornamen. Bei den Männern sind Personen mit den Namen Uwe, Bernd und Jürgen günstiger versichert.
Woran liegt das bloß? „Die durchschnittlichen Beitragsunterschiede ergeben sich vor allem aus der Altersstruktur, die sich auch in der Namenswahl widerspiegelt“, erkärt Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz die Ergebnisse. Ein Uwe ist meist älter als ein Patrick. In der Verivox-Analyse liegt das Uwe-Durchschnittsalter bei 59,2 Jahren, Patrick bringt es nur auf 36,9 Jahre.
„Die Schadenfreiheitsklasse hat einen großen Einfluss auf den KFZ-Versicherungsbeitrag. Und wer älter ist, konnte sich meist schon einen höheren Schadenfreiheitsrabatt erfahren”, erläutert Schütz. Das bestätigt auch die Verivox-Auswertung: Die Schadenfreiheitsklasse von Versicherten, die Uwe heißen, liegt im Schnitt bei 18, bei den Petras liegt sie bei durchschnittlich 14. Versicherte mit dem Namen Patrick sind hingegen durchschnittlich in der Schadenfreiheitsklasse 6, Jessicas in der Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft.
Jingle Der Eigenanteil für Pflegebedürftige in Pflegeheimen ist weiter gestiegen. So betrug er zuletzt im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 2.871 Euro pro Monat. Ein Jahr zuvor waren es noch 2.660 Euro, was einen Aufschlag von knapp 8 Prozent ergibt. Das berichtet der Verband der Ersatzkassen (VDEK) und bezieht sich dabei auf eine Auswertung vom 1. Juli 2024.
Der Eigenanteil setzt sich aus folgenden drei Komponenten zusammen: Erstens: Unterkunft und Verpflegung schlagen mit 955 Euro zu Buche. Zweitens: Die sogenannten Investitionskosten etwa für die Instandhaltung des Heims liegen bei 490 Euro. Und drittens: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil vor allem fürs Personal liegt bei 1.678 Euro, inklusive Ausbildungskosten von 132 Euro.
Beim VDEK zeigt man sich von den Zahlen nur wenig begeistert. Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner bemängelt: Dass die Eigenbeteiligung so hoch sei, liege auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorierten. „Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und -bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten“, schimpft sie.
Auch sei es Aufgabe des Staates, die Ausbildungskosten zu übernehmen. Dass diese Kosten anteilig von den Pflegeheimbewohnern mitbezahlt werden, sei keine faire Lastenverteilung, so Elsner. Ausbildung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte aus Steuermitteln bezahlt werden. Zumal nicht einmal sicher sei, dass die Auszubildenden anschließend auch im Pflegeheim arbeiteten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat derweil für Herbst eine Pflegereform angekündigt. Man darf gespannt sein, was dabei rauskommt.
Jingle Sie wollen einen ehemaligen Kunden zurückgewinnen und ihn dazu einfach anrufen? Keine gute Idee, wenn Ihnen keine nachweisbare Werbe-Einwilligung der Person vorliegt. Das zeigt ein Urteil des Oberlandgerichts Nürnberg.
Aber von vorn, was war geschehen? Die Mitarbeiterin eines Strukturvertriebs hatte eine ehemalige Kundin, die ihre Werbe-Einwilligung bereits widerrufen hatte und nun von einem Versicherungsmakler betreut wurde, mehrfach angerufen, um sie letztlich als Kundin zurückzugewinnen. Nachdem sie eine Abmahnung ignoriert hatte, wurden weitere rechtliche Schritten eingeleitet.
Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte übernahm den Fall des Maklers und berichtet über das Urteil. Das Landgericht Regensburg hatte danach bereits eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung solcher Anrufe ausgesprochen, die nach Klage des Vertriebes wieder aufgehoben wurde. In der Berufung hat dann das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, die einstweilige Verfügung wieder in Kraft zu setzen (Urteil vom 24. Oktober 2023, Aktenzeichen c).
Die Kanzlei wertet diese Entscheidung als einen deutlichen Sieg im Kampf gegen wettbewerbswidrige Telefonwerbung nach dem Wechsel eines Kunden in die Betreuung durch Versicherungsmakler. Das Urteil stelle klar, dass sogenannte Cold Calls ohne vorherige Einwilligung des Kunden nicht zulässig seien und als wettbewerbswidrig eingestuft würden.
Ein solcher Werbeanruf liege beispielsweise vor, wenn er dazu diene, ein Vertragsverhältnis fortzusetzen, einen abgesprungenen Kunden zurückzugewinnen oder Kunden von einem Widerruf, Rücktritt oder einer Kündigung, abzuhalten. Unzulässig sei ein solcher Anruf dann, wenn dazu keine nachweisbare, ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliege.
Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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