Die Woche #185 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 185 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 14. Juni 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk sprechen wir über das BUV-Fachforum und … äh … Schlagermusik. • Mit Torben Tietz von der MSR Consulting Group reden wir über den wirtschaftlichen Zustand der Versicherungskunden. • Und in den News der Woche gewinnen Verbraucherschützer vor dem Bundesgerichtshof gegen die Dialog. Die Belegschaft in der Versicherungsbranche wächst wieder. Die Versicherer schimpfen über zu viel Regulierung. Und die Satire-Sendung „Heute Show“ spricht sich für eine Elementar-Pflichtversicherung aus.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Es geht um das BUV-Fachforum und Versicherungen in Texten von Schlagermusik.
Im Gespräch Mit Torben Tietz, MSR Consulting Group Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld lässt auch Versicherungskunden nicht kalt. Wie reagieren sie, und wie sollten Versicherungsvermittler auf diese Reaktion reagieren? Torben Tietz ist Managing Partner beim Beratungsunternehmen MSR Consulting Group und hat sich den Markt näher angesehen.
Die News der Woche Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen inzwischen vier Jahre dauernden Rechtsstreit zwischen dem Bund der Versicherten (BdV) und der Dialog Lebensversicherung, einer Tochter der Generali, beendet. In ihrem Urteil stellten sich die Richter auf die Seite der Verbraucherschützer und erklärten Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ für unwirksam.
Worum ging’s? Den erwähnten Tarif sollen Versicherte in Zusammenhang mit dem Gesundheitsprogramm „Vitality“ des Mutterkonzerns Generali abschließen. Wer dann auf die eigene Gesundheit achtet und sich entsprechend verhält, kann einen „Vitality Status“ erreichen, der Bronze, Silber, Gold oder Platin lauten kann. Und es soll Rabatt auf die Prämie geben.
Allerdings ist laut BdV unklar, welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt. Außerdem habe der Hinweis gefehlt, dass die Rabatte ausbleiben können, wenn die dafür nötigen Überschüsse fehlen. Ein weiterer Vorwurf lautete: Meldet der Kunde sein gesundes Verhalten nicht rechtzeitig, berücksichtigt der Versicherer das nicht mehr. Sogar, wenn der Kunde den Verzug gar nicht selbst zu vertreten hat.
Beide Klauseln kippte der BGH. Bei der Dialog will man nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Dann will man die beiden Teilklauseln anpassen und die knapp 100 betroffenen Kunden anschließend anschreiben.
Jingle Die Zahl der Beschäftigten in der Versicherungsbranche legte bemerkenswert stark zu. So waren Ende 2023 rund 206.800 Menschen dort tätig. Das sind 2.600 mehr als im Jahr zuvor. So stark stieg die Zahl seit 2002 nicht mehr. Im Gegenteil: Seit damals sank sie 16 Jahre lang fast durchgehend. Das geht aus dem aktuellen Bericht „Sozialstatistische Daten 2023“ des Arbeitgeberverbands der Versicherungsunternehmen in Deutschland hervor.
Darin lässt sich auch erkennen, dass der Altersdurchschnitt der Angestellten in der Branche steigt. In Innen- und Außendienst und Ausbildung betrug er Ende vergangenen Jahres im Durchschnitt 44,2 Jahre. Als Vergleich nennt der Verband den Wert von vor zehn Jahren. Damals lag der Durchschnitt noch bei 42,3 Jahren.
Bemerkenswert ist auch ein Blick auf die Fluktuation, also auf den Anteil jener, die ein Unternehmen verlassen haben. Der Prozentsatz stieg von 4,0 Prozent im Jahr 2013 auf nunmehr 5,9 Prozent. Das geht vor allem auf Mitarbeiter zurück, die selbst kündigten. Denn deren Anteil stieg von 1,1 auf 2,4 Prozent. Doch auch die natürliche Fluktuation – hauptsächlich durch Rentenantritt – zog an. Allerdings lediglich von 1,4 auf 2,0 Prozent.
Jingle Die deutschen Versicherer sprechen sich für die Fortentwicklung der Kapitalmarktunion aus. Ansonsten wünschen sie sich von der EU aber Zurückhaltung, was die weitere Regulierung angeht.
In Sachen Kapitalmarktunion sollte der Investorenschutz verbessert werden, findet Jörg Asmussen. „Wir sollten möglichst schnell ein neues Instrumentarium zur Beilegung grenzüberschreitender Investitionsstreitigkeiten finden. Unser Vorschlag ist hier die Einrichtung eines EU-Investitionsgerichts oder eines EU-Ombudsmannverfahrens“, so der Hauptgeschäftsführer des Versichererverbands GDV.
Abgesehen davon soll es aber mal gut sein mit immer neuen Regeln, findet der GDV. Eine eigene Erhebung zeige, wie stark die Regulierungsdichte für Versicherer insbesondere auf EU-Ebene angestiegen sei. „EU-Parlament, Rat und EU-Kommission haben in der vergangenen Legislaturperiode 77 Rechtsakte im Bereich der Finanz- und Vertriebsregulierung auf den Weg gebracht, die uns als Branche betreffen“, sagt Christoph Jurecka, Mitglied des GDV-Präsidiums und Vorsitzender des Präsidialausschusses für Unternehmenssteuerung und Regulierung.
„Der Umfang dieser Dokumente umfasst etwa 10.000 Seiten Text. Dazu kommen noch 55 untergesetzliche Regelungen der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa mit nochmal rund 900 Seiten.“ Neben der europäischen Ebene habe sich auch auf nationaler Ebene die Regulierungsdichte erhöht, beispielsweise im Steuerrecht.
Jingle Die Satire-Sendung „Heute Show“ hat sich im ZDF in ihrer Ausgabe am 7. Juni mit der Elementarschadenversicherung befasst. Genauer genommen: mit der derzeit vieldiskutierten Pflicht dazu. Anlass sind die jüngsten Starkregen und Hochwasser in Baden-Württemberg und Bayern.
Offenbar hält man die Pflichtversicherung in der Redaktion für eine gute Idee. „Wenn alle einzahlen, bleiben die Beiträge einigermaßen bezahlbar. Sogar in Risikogebieten“, sagt Moderator Oliver Welke. „Wer in Deutschland in der falschen Region wohnt, zahlt viel oder kriegt sogar gar keine Versicherung. Das kann ja so nicht bleiben. Zumal der Steuerzahler einspringt.“
Er greift das vor allem vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gern vorgebrachte Argument auf, dass Versicherungen Schäden ja gar nicht verhindern. Weshalb das Geld in erster Linie in Prävention fließen sollte. Laut Welke sind aber Versicherung und Prävention gleichermaßen nötig: „Dann ist man safe.“
Und dann kommt der Punkt mit dem Grundwasser. Denn weder Wohngebäude noch Hausrat zahlen – auch mit Elementarklausel – wenn das Wasser von unten in den Keller drückt. Es muss laut Bedingungen über die Oberfläche einfließen. Versicherer begründen das gern damit, dass hochdrückendes Grundwasser mit Baumängeln zu tun hat. Nicht aber, wenn es durch Tür oder Fensterschacht von außen einfließt.
Welke weist darauf hin, dass manche Policen zwar Schäden bei Starkregen versichern, aber nicht bei Starkregen und Hochwasser. „Verstehen Sie nicht? Ich auch nicht.“ Und er blendet eine Auskunft der Provinzial ein, in der sie zwischen „Überschwemmung durch Starkregen“ und „Überschwemmung durch Starkregen und Hochwasser“ unterscheidet. Man verstehe aber, dass beides „für Laien“ durchaus ähnlich anmutet.
Für den Satiriker ist das zu anmaßend, weshalb er nachäfft: „Liebe Kunden und Laien, das ist eh alles zu komplex für eure schlichten Gemüter.“ Und schiebt nach, dass sich solche „legalen Tricks“ mit einer Pflichtversicherung erledigt hätten.
Musikalischer Übergangsjingle Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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