Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 182 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 24. Mai 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie:
Einen Schmolltalk gibt es dieses Mal nicht, weil Scholle mal wieder unterwegs ist.
Mit Michael Eichhorn und Milan Jarosch von DMB Rechtsschutz sprachen wir über die Zukunft der Rechtsschutzversicherung.
Und in den News der Woche ist die Diskussion um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung nach den Überschwemmungen an Pfingsten neu aufgeflammt. Ein Versicherungsvertreter darf das Schweigen eines Kunden nicht als Zustimmung für eine Preis-Leistungs-Erhöhung werten. Viele Haustiere hierzulande sind noch immer nicht versichert. Und in Sachen Schadenbearbeitung wünschen sich Kunden vor allem eines von ihrem Versicherer: Schnelligkeit.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Der Schmolltalk entfällt heute.
Übergangsjingle
Im Gespräch
Als wir vor einem Jahr zusammen mit der DMB Rechtsschutz den Rechtsschutztipp starteten – wer hätte da gedacht, wie viele Themen wir dafür finden würden? Das stellt auch mein Kollege Scholle jetzt gleich zusammen mit Vertriebschef Milan Jarosch und Vorstandschef Michael Eichhorn fest. Dabei geht es um die Frage, welche Anwendungsgebiete besonders wichtig sind und wohin die Reise beim Thema Rechtsschutz denn nun noch gehen kann. Kleiner Vorgucker: Da gibt es noch einiges.
Übergangsjingle
Die News der Woche
Das jüngste Hochwasser im Saarland und in Rheinland-Pfalz hat die Diskussion um eine bundesweite Pflicht zur Elementarschadenversicherung wieder angeheizt. Laut Versichererverband GDV ist bislang nur gut die Hälfte der Hausbesitzer durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert. Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat daher die Einführung einer bundesweit verpflichtenden Elementarschadenversicherung gefordert.
SPD und Grüne sind der Versicherungspflicht gegenüber aufgeschlossen. Auch die CDU will fürs Neugeschäft nur noch Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschadenabsicherung und bei bestehenden Verträgen eine entsprechende Erweiterung zu einem Stichtag umsetzen. Allerdings soll der Absicherungs-Baustein in beiden Fällen auf Wunsch abgewählt werden können. Die FDP lehnt eine Pflichtversicherung indes ab. So befürchtet FDP-Justizminister Marco Buschmann, dass eine verpflichtende Absicherung die Wohnkosten weiter in die Höhe treibt.
Eine von Bund und Ländern eingerichtete Arbeitsgruppe beschäftigt sich aktuell mit dem Thema. Ihre Ergebnisse sollen auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Olaf Scholz am 20. Juni diskutiert werden.
Der Versichererverband GDV warnt derweil davor, die Pflichtversicherung als Allheilmittel zu sehen: „Eine Pflichtversicherung als alleiniges Mittel hilft niemandem – weder Hausbesitzern noch Ländern und Kommunen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Oberste Priorität sollten vielmehr klima-angepasstes Planen, Bauen und Sanieren haben. „Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“, warnt Asmussen.
Jingle
Ein Versicherungsvertreter wollte Preis und Leistung im laufenden Vertrag einer Wohngebäudeversicherung automatisch erhöhen, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen widerspricht. Der Fall landete bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die vor Gericht zog – mit Erfolg.
Aber von vorn, was war geschehen? „Für die deutlichen Mehrleistungen wird jedoch ein jährlicher Mehrbetrag von 35 Euro brutto notwendig. Sollten wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine anderslautende Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die Umstellung Ihres Vertrages zum 31.12.2022 für Sie veranlassen.“ So stand es in einem Schreiben, dass ein Verbraucher von seinem Versicherungsvertreter der Gothaer erhielt, der ihm eine Leistungserhöhung für seine bestehende Wohngebäudeversicherung anbot.
Diese Vorgehensweise kam dem Kunden merkwürdig vor, und er wandte sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Eine Erhöhung durchzusetzen, nur weil jemand sich nicht rechtzeitig meldet, ist nicht zulässig“, so Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale mahnte den Vertreter ab. Nachdem dieser keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, erhob sie Klage vor dem Landgericht Baden-Baden.
Dieses urteilte nun im Sinne des Verbrauchers (Aktenzeichen 5 O 26/23 KfH). Die Begründung des Gerichts: „Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung. In dem Schreiben wird als Folge des Schweigens eine kostenpflichtige Vertragsumstellung festgelegt. Dies ist unzulässig, weil es eine Irreführung darstellt. Es wird dem Verbraucher gegenüber verschwiegen, dass dessen Schweigen eben keine Willenserklärung ist“, so die Richter.
Jingle
Mit der gestiegenen Zahl der Haustiere bekommen auch Tierärzte mehr zu tun. Für Behandlungen von Katze, Hund & Co. müssen die Besitzer oft tief in die Tasche greifen. Eine Kranken- oder OP-Versicherung soll vor zu hohen finanziellen Belastungen schützen. Doch bei weitem nicht jedes Tier ist versichert, wie eine Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Check24 unter rund 1.000 Haustierbesitzern zeigt.
So geben 69 Prozent der Katzenhalter an, keine Kranken- oder OP-Versicherung abgeschlossen zu haben. Bei den Hunden sind 53 Prozent ohne Krankenversicherung. Für Hundebesitzer sind ebenfalls spezielle Haftpflichtversicherungen im Angebot. Schäden, die Katzen anrichten, sind über die klassische private Haftpflichtversicherung bereits abgesichert – Hunde aber nicht.
28 Prozent der befragten deutschen Hundebesitzer haben trotzdem keine Tierhalterhaftpflichtpolice. Selbst in den sechs Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, wo eine gesetzliche Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht für Hunde besteht, haben sich 23 Prozent der Halter nicht versichert.
Jingle
Wenn Kunden ihrer Versicherung einen Schaden melden, soll dieser dann bitte auch möglichst schnell bearbeitet werden. Für 60 Prozent der Versicherten in Deutschland ist Schnelligkeit das wichtigste Kriterium bei der Schadenbearbeitung. Es folgen die Höhe der Entschädigung (45 Prozent) und Assistance-Leistungen (33 Prozent). Das geht aus Umfragen hervor, die Sollers Consulting in Zusammenarbeit mit Ipsos in vier Ländern durchgeführt hat – darunter auch Deutschland.
Erfahrungen zeigen aber, dass es hier gravierende Mängel gibt. Vor allem nach großen Naturkatastrophen erhalten Versicherungen sowohl von Kunden als auch von Verbraucherschützern und Aufsichtsbehörden mitunter negative Rückmeldungen über ihre Fähigkeiten in der Schadenbearbeitung.
„Für Versicherungsunternehmen ist es von großem Nutzen, in Technologie zu investieren, um die Schadenbearbeitung zu beschleunigen”, sagt Lennart Imorde, Leiter der Prozessautomatisierung bei Sollers. In vielen Ländern hätte dieser Prozess schon begonnen.
Musikalischer Übergangsjingle
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Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Abspann