Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 167 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 09. Februar 2024.
Und diese Themen haben wir heute für Sie
Im Schmolltalk sprechen wir über neue Regeln und Versicherungen zu Balkonkraftwerken.
Außerdem reden wir mit Christoph Fuchs von Finvoice und Hannes Heilenkötter von Blau Direkt über Hilfe bei Servicepauschalen und Honorarvereinbarungen.
Und in den News der Woche haben viele Kunden keinen Bock, mit ihren Vermittlern über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen. Die Schlichtungsstelle der Bafin lehnt fast alle Anträge ab. Verbraucher arbeiten laut einer Analyse von Check24 rund 450 Stunden für Versicherungen, Energie & Co. Und die deutschen Versicherer sprechen sich gegen eine neue Versicherungspflicht für Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher & Co. aus.
Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Wir sprechen über neue Regeln und Versicherungen zu Balkonkraftwerken.
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https: Im Gespräch
https: Der Maklerpool Blau Direkt auf Einkaufstour. Jetzt hat er sich an dem Branchendienstleister Finvoice beteiligt, um angebundenen Maklern mehr Werkzeuge an die Hand zu geben. Und zwar geht es um die Frage, wie sich Makler auch normale Services bezahlen lassen können. Über Service-Vereinbarungen. Und zwar ohne sich in Bürokratie zu verheddern. Auf der Network Convention von Blau Direkt in Venedig habe ich den Finvoice-Mitgründer Christoph Fuchs und den sehr, sehr technikaffinen Blau-Direkt-Geschäftsführer Hannes Heilenkötter zum Gespräch getroffen. Und siehe da, der Einstieg von Blau Direkt in Finvoice hat einen ganz pragmatischen Hintergrund. Hören Sie selbst!
https: Übergangsjingle
https: Die News der Woche
https: Nur wenige Kunden wollen mit ihren Vermittlern über Nachhaltigkeit sprechen. 22 Prozent, um genau zu sein. Das berichten die Vertriebler in einer Umfrage des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. 16 Prozent der Kunden lehnen das Thema dagegen ganz ab und 62 Prozent ist es schlicht egal. 2022 waren immerhin noch 53 Prozent der Kunden bereit, über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen.
https: Woran liegt das? Nun, nach Ansicht des AfW haben einfach andere Themen das grüne verdrängt. Steigende Preise, Wohnungsmangel und geopolitische Risiken wie der Krieg in der Ukraine und die kritische Lage im Nahen Osten seien für viele Menschen wichtiger, glaubt AfW-Vorstandsmitglied Norman Wirth.
https: Und wie sieht es mit dem Produktangebot aus? Von Vermittlerseite beurteilt jeweils nur knapp die Hälfte – 47 Prozent bei Finanzanlagen und 48 Prozent bei Versicherungen – das Produktanagebot als ausreichend, um ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitswünschen entsprechend optimal zu beraten. Rund jeder Vierte hält das bestehende Produktangebot für zu schlecht. Zur Orientierung bei nachhaltigen Produkten greifen 33 Prozent auf ESG-Ratings etwa von Morningstar zurück, 15 Prozent beziehen sich auf Gütezeichen und -siegel wie das FNG-Siegel. Nur 6 Prozent suchen auf Informationsportalen nach den passenden Fonds. Mehr als jeder Dritte kann hier keine Antwort liefern.
https: Der AfW ist mit der ganzen Situation unzufrieden und setzt sich in Brüssel dafür ein, dass Kunden und Vermittler ein weniger aufwändiges und komplexes Prozedere bei der Nachhaltigkeitsabfrage durchlaufen müssten, berichtet Wirth weiter. „Das ist natürlich ein ganz dickes Brett, aber dringend notwendig, um überhaupt das bezweckte Ziel der Regulierung zu erreichen“, sagt er.
https: Jingle
https: Nicht nur die Ombudsleute, auch die Finanzaufsicht Bafin selbst hat mit Beschwerden und Eingaben zu tun. Genauer genommen, ihre Schlichtungsstelle. Im Jahr 2023 übertraf die Zahl von Anträgen und Anfragen mit 460 das Niveau aus dem bisherigen Rekordjahr 2021 mit 438. Damit setze sich der langfristige Aufwärtstrend mit kontinuierlich steigenden Eingabezahlen fort, heißt es von der Behörde. Von den 460 Anträgen und Anfragen an die Schlichtungsstelle drehten sich die meisten um Wertpapier- und Bankgeschäfte. In 33 Fällen ging es um Versicherungen und in 3 um die Vermittlung.
https: Interessant ist dabei, was die Schlichtungsstelle mit den Beschwerden machte. Abschließend bearbeitet hat sie 2023 eigenen Angaben zufolge 430 Anträge. 412 bearbeitete sie aber derart, dass sie sie ablehnte und dabei auf Paragraf 6 der Finanzschlichtungsstellenverordnung verwies. Für 71 Fälle reichte der Antrag nicht aus. Für den Großteil von 269 Anträgen sah sich die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Immerhin leitete sie 135 Anträge an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle oder eine andere Streitbeilegungsstelle weiter. Beigelegt durch Vergleich oder eine andere Lösung hat sie 51 Fälle. Und 15 Fälle konnte sie nicht schlichten, weil Dinge streitig blieben und/oder nicht geklärt werden konnten.
https: Der Vergleich mit 2022 zeigt, dass solche Werte offenbar üblich sind. 351 Fälle habe man damals abschließend bearbeitet, heißt es im Bericht (davon noch einige aus den Jahren davor). Und von denen wiederum hat man 303 abgelehnt.
https: Jingle
https: Rund 450 Arbeitsstunden oder 56 Arbeitstage braucht eine Familie, um ihre Kosten für Versicherungen, Energie, Finanzen und Telekommunikation zu decken. Bei einem Single sind es 64 Tage, um die bis zu 8.707 Euro zu berappen. Das hat eine aktuelle Untersuchung des Vergleichsportals Check24 ergeben.
https: Die Vergleicher gingen für die Familie von einem durchschnittlichen Nettomonatslohn hierzulande von 2.400 Euro aus, multipliziert mit dem Umrechnungsfaktor für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren von 2,1, einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden und einem Arbeitstag von acht Stunden. Beim Single fällt der Umrechnungsfaktor weg.
https: Allein für Versicherungen zahlt eine Familie laut Check24 im Jahr bis zu 6.613 Euro. Bei einem Einpersonenhaushalt sind es bis zu 4.355 Euro. Das Vergleichsportal empfiehlt dabei den Wechsel in günstigere Tarife – verspricht bei einem Wechsel Kosten von nur noch 2.321 Euro – was dem Nettolohn von acht Tagen Arbeit entspreche.
Jetzt kommt das dicke Aber: Der außerordentlich wichtige Hinweis darauf, dass die Altverträge wahrscheinlich bessere Leistungen enthalten, die bei einem Wechsel nur unter dem Gesichtspunkt des Preises verloren gingen, fehlt an dieser Stelle.
Jetzt kommt das dicke Aber: Jingle
Jetzt kommt das dicke Aber: Kommt bald der nächste Ärger für die Bauern hierzulande? Und für andere Gewerbetreibende? Aktuell liegt ein Gesetzentwurf im Bundesrat, der eine neue Versicherungspflicht für sogenannte „langsame Fahrzeuge“ vorsieht. Davon wären etwa Gabelstapler, Landmaschinen, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumer und andere selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 und bis zu 20 Stundenkilometern betroffen.
Die neue Versicherungspflicht würde ab 2025 gelten – bisher sind die Fahrzeuge pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits verabschiedet, der Bundesrat hat die neue Versicherungspflicht aber nun erstmal gestoppt. Die deutschen Versicherer mahnen hier zur Eile, um Rechtssicherheit herzustellen. Denn: „Die vom Bundestag verabschiedete neue Versicherungspflicht würde einen immensen bürokratischen Aufwand auslösen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherungsverbands GDV. Mehrere Millionen Versicherungsverträge müssten überprüft und voraussichtlich mehrere hunderttausend Verträge geändert werden, erklärt er weiter.
Die neue Versicherungspflicht würde ab 2025 gelten – bisher sind die Fahrzeuge pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits verabschiedet, der Bundesrat hat die neue Versicherungspflicht aber nun erstmal gestoppt. Die deutschen Versicherer mahnen hier zur Eile, um Rechtssicherheit herzustellen. Denn: Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Gabelstapler müssten ab 2025 über Haftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von knapp 9 Millionen Euro verfügen. Für diese Umstellung bräuchten sowohl Versicherer als auch die betroffenen Kunden – vor allem Landwirte, Logistiker, produzierende Unternehmen, aber auch Privatpersonen – ausreichend Zeit. „Das gilt umso mehr, als dass Verstöße gegen die neue Pflicht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat wären“, betont Asmussen. Dann drohten den Haltern Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden. Daher müsse nun schnell Rechtsklarheit geschaffen werden.
Die neue Versicherungspflicht würde ab 2025 gelten – bisher sind die Fahrzeuge pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits verabschiedet, der Bundesrat hat die neue Versicherungspflicht aber nun erstmal gestoppt. Die deutschen Versicherer mahnen hier zur Eile, um Rechtssicherheit herzustellen. Denn: Nach Ansicht der Versicherer könnten die derzeit geltenden Regeln unverändert beibehalten werden. „Wir haben aktuell eine klare, praktikable und kostengünstige Lösung, mit der es seit Jahrzehnten keine Probleme gab. Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte“, so Asmussen.
Die neue Versicherungspflicht würde ab 2025 gelten – bisher sind die Fahrzeuge pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits verabschiedet, der Bundesrat hat die neue Versicherungspflicht aber nun erstmal gestoppt. Die deutschen Versicherer mahnen hier zur Eile, um Rechtssicherheit herzustellen. Denn: Musikalischer Übergangsjingle
Die neue Versicherungspflicht würde ab 2025 gelten – bisher sind die Fahrzeuge pauschal in Allgemeinen Haftpflichtversicherungen mitversichert. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits verabschiedet, der Bundesrat hat die neue Versicherungspflicht aber nun erstmal gestoppt. Die deutschen Versicherer mahnen hier zur Eile, um Rechtssicherheit herzustellen. Denn: Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Abspann