Die Woche #12 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
Im Gespräch Mit Unternehmensberater Peter Schmidt
Die Corona-Pandemie führt eindrucksvoll vor Augen, wie schnell man schwer erkranken kann. Vor diesem Hintergrund befassen sich seit Ausbruch der Krankheitswelle auch deutlich mehr Vermittler und Makler mit den Themen Nachfolge- und Notfallplanung, stellt Unternehmensberater Peter Schmidt fest. Der Gründer und Geschäftsführer von Consulting & Coaching Berlin geht im Gespräch mit uns daher unter anderem auf die Fragen ein, wie man seinen Bestand wertvoller machen kann, und wann man das Thema spätestens angehen sollte.
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Die News der Woche, Teil 1 News 1: Der "unabhängige" Versicherungsvertreter?
Manche Juristen sind der Ansicht, dass sich im Grunde jeder Streit vor Gericht anhand von nur drei alten Rechtsgrundsätzen entscheiden lasse. Die da heißen: „Die arme Frau“, „Das haben wir ja noch nie so gemacht“ und zu guter Letzt: „Wo kommen wir denn da hin!?“. Das ist natürlich nicht ganz ernst gemeint – und trotzdem könnte man meinen, dass den Richtern am Landgericht Hamburg jüngst ein „Wo kommen wir denn da hin!?“ durch den Kopf gespukt haben könnte, bevor sie schließlich am 25. Juni 2020 folgendes Urteil sprachen: Versicherungsvertreter dürfen nicht mit dem Angebot einer „unabhängigen Beratung“ werben. Auf diese aktuelle Entscheidung wies der Hamburger Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke am Dienstag hin.
Wie kam es zu dem Urteil? Nun, Auslöser war der gemeinsame Webauftritt zweier Versicherungsvertreter. Alle beide verfügten über eine Erlaubnis nach Paragraf 34d, Absatz 1, Ziffer 1, Alternative 2, Gewerbeordnung (GewO). Sprich – laut Gesetz sind sie dazu befugt: „Als Versicherungsvertreter eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen oder eines Versicherungsvertreters, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen“.
Auf besagter Website stellten sich die Mehrfachagenten unter anderem als, so wörtlich, „unabhängige Versicherungsagenten“ vor und boten Verbrauchern eine Zitat „unabhängige Beratung“ an. Gleiches taten sie auch in den sozialen Medien und bei Google. Das Problem an der Sache: Die beiden besaßen keine Erlaubnis als Versicherungsmakler nach Paragraf 34d, Absatz 1, Ziffer 2, GewO. Und auch der von den Vertretern im Rahmen einer Kooperationsanbindung beworbene Finanzvertrieb „Telis Finanz Vermittlung“, verfügt selbst nur über eine Erlaubnis als Versicherungsvertreter – auch hier fehlte also der Makler-Status.
Anwalt Jöhnke forderte daher eine außergerichtliche Unterlassungserklärung von den Vertretern. Doch diese verweigerten sich, das zu tun. So dass es zur Klage am Landgericht Hamburg kam. Und die dortigen Richter machten – verzeihen Sie den Ausdruck – kurzen Prozess: „Versicherungsvertreter sind nicht unabhängig“, stellte das LG Hamburg klar. Versicherungsvertreter, respektive Mehrfachagenten oder Mehrfirmenvertreter, können sich demnach nicht als unabhängig bezeichnen, denn hierdurch wird der falsche Eindruck erweckt, dass die beklagten Versicherungsvertreter rechtlich im Lager des Kunden tätig seien, während sie jedoch als Mehrfachagenten tatsächlich im rechtlichen Lager des Versicherers stehen – und dabei spiele es auch keine Rolle, ob der Vermittler von einer oder 100 Versicherungen beauftragt worden ist.
Stellt sich die Frage, ob denn auch Versicherungsmakler mit „Unabhängigkeit“ werben dürfen? Die Frage ist nach Auffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu bejahen. Demnach hätten auch zwei Instanz-Urteile – zum einen des Oberlandesgerichts München, zum anderen des Landgerichts Hannover – bestätigt, dass bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen eines Versicherers an einem Versicherungsmakler die Unabhängigkeit konterkariert werde. Die Gerichte lassen die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers jedoch nicht daran scheitern, dass ein Makler etwa von einem Versicherer Courtagen und/oder Zuwendungen erhält, so Anwalt Jöhnke.
Die Kolumne Wenn wir auf der Pfefferminzia-Facebook-Seite irgendeinen Beitrag zur DVAG bringen – das Thema ist dabei egal –, dann ist eines klar: Spätestens innerhalb eines Tages hat sich ein Schlagabtausch zwischen Maklern auf der einen und Vertretern auf der anderen Seite entwickelt. Mitunter geht es dabei richtig zur Sache, man könnte auch sagen: Unsere Leser schlagen sich die Köppe ein, welcher Vertriebsweg denn nun besser ist. Höfliche Umgangsformen? Fehlanzeige. Das beobachtet auch Vertriebsexperte Hans Steup, wenn er bei Facebook & Co. unterwegs ist. Ihm geht das Vermittlerbashing dabei gehörig auf die Nerven. Warum, verrät er in seiner Kolumne.
Die News der Woche, Teil 2 News 2: „Flut von Rechtsstreitigkeiten“ in der Managerhaftpflicht?
Wegen der Corona-Pandemie müssen überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres keinen Insolvenzantrag stellen – ein Schritt, der von Seiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft für Kritik sorgt: „Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen. Sie verstelle den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, halte Unternehmen künstlich am Leben und schaffe so Unsicherheit allerorten, ergänzt er. Vor allem in der D&O- beziehungsweise Managerhaftpflichtversicherung würden die vielen aufgeschobenen Insolvenzen im kommenden Jahr voraussichtlich zu „einer Flut von Rechtsstreitigkeiten“ führen.
Hinzu kommt: Laut einer aktuellen Analyse des GDV von 368 D&O-Schadenfällen nach Insolvenzen müssen die Verantwortlichen im Schnitt für fast 7 Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen. „Die ersten Ansprüche der Insolvenzverwalter sind ausnahmslos entweder zu hoch oder gänzlich unbegründet“, sagt Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung. Daher müssten die Versicherer viel Zeit und Geld investieren, die überhöhten Forderungen abzuwehren: Im Schnitt betrügen die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz über 30.000 Euro, bis zum Abschluss dauerte es in der Regel mehr als zwei Jahre.
Und am Ende habe sich ein Großteil der Forderungen sogar als unberechtigt erwiesen: Für ein Drittel der Insolvenzen mussten die Manager laut GDV gar nicht haften, und in keinem einzigen Fall hätten die Forderungen in voller Höhe bezahlt werden müssen. Im Schnitt seien die Manager stattdessen nur zu Schadensersatz in Höhe von rund 140.000 Euro verpflichtet gewesen – das seien nur rund 2 Prozent der ursprünglichen Forderung.
Der GDV befürchtet daher, dass die juristischen Aufarbeitungen der Insolvenzen durch die Corona-Pandemie insbesondere die Rechtskosten weiter in die Höhe treiben wird. „Wer in den vergangenen Monaten in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist, muss derzeit auf Basis einer unsicheren Rechtslage entscheiden“, sagt Wolfram Desch, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen, gegenüber dem GDV. Das sei für die Entscheider mit Risiken verbunden, da sie grundsätzlich für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich hafteten.
Das Schwerpunktthema Im Oktober: Die Krankenversicherung
Wenn der Versicherungsmakler Sven Hennig in die Tasten haut und einen neuen Beitrag für seinen „PKV-BU-Blog“ verfasst – kann man sicher sein, dass der Inhalt nicht nur sehr umfassend ist, sondern auch hochrelevant – zum Beispiel für uns Fachmedien. Denn Hennig informiert seine Leser nicht nur zu aktuellen Themen in puncto PKV und BU, sondern hält mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg, wenn er Fehlentwicklungen im Markt beklagt – oder auch in den Medien. So musste sich kürzlich die Redaktion von „Focus Money“ von dem Spezialmakler vorhalten lassen, dass bei ihrem großen „PKV-Test“ einiges schief gelaufen sei. Was ihn an dem Test so aufregte, und was Makler aus dem Fall lernen können, erzählt er uns nun im Gespräch.
Damit sind wir am Ende von Folge 12 unseres Podcasts angelangt. Wir hoffen, er hat Ihnen gefallen. Geben Sie uns Feedback unter redaktion@pfefferminzia.de
Ansonsten hören wir uns am kommenden Freitag wieder. Bis dahin: Bleiben Sie gesund, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.
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